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Fahrzeuge, Technik
kays
24.11.2009, 14:45 Uhr
Felge und Reifen
Hallo zusammen,
habe mal folgende Frage an der ich bald verzweifel!!!
Folgendes:
in meinem Fahrzeugschein steht:
175/70R13
an meinem Fahrzeug; Ford Escort;GAL;bj.196
sind:
185/60/R15 aufgezogen;
Habe im Netz einige Angebote für Winterreifen gefunden inkl.Felgen.
Jetzt kann ich, so denke ich, nicht jede Felge aufziehen, oder.
Problem:
Auf meinen Felgen ist keine ET Nr.Eingetragen
nur ganz klein 048. Sollte das die ET sein?
Und wenn, kann ich dann überhaupt
175/70R13 auf 38ET Felgen aufziehen.
Wäre echt nett, wenn mir hierbei jemand helfen könnte.
LG,
Kay
Georg_g
24.11.2009, 15:08 Uhr
zu: Felge und Reifen
In deinem Fahrzeugschein steht die Reifengröße und bei den Bemerkungen auch die dazu passende Felge. In den Bemerkungen können auch andere freigegebene Rad-/Reifen-Kombinationen stehen. Wenn nur die 175er Reifen im Fahrzeugschein stehen, dann brauchst du für die 185er Reifen eine ABE. In dieser ABE steht auch die Einpresstiefe. Sie sollte aber auch auf der Felge stehen, möglicherweise auf der Innenseite.
Ob du jetzt die 175/70R13 auf Felgen mit ET 38 aufziehen darfst, kann dir hier niemand sagen. Entweder alle erforderlichen Daten gehen aus dem Fahrzeugschein hervor, dann kannst du diese Kompletträder kaufen. Oder du musst den Ford-Händler nach freigegebenen Rad-/Reifen-Kombinationen für dein Modell fragen. Oder du kaufst Kompletträder, die für die Felgen eine ABE haben, aus der hervorgeht, dass sie für dein Modell geeignet sind.
trexer
25.11.2009, 18:07 Uhr
zu: Felge und Reifen
Falls du nur noch den Zullassungsschein 1 2 hast und keinen alten Fahrzeugschein steht in diesem nur noch eine einzige Reifen/Rädergröße drinn. In diesem Fall solltest du beim Hersteller nachfragen welche Reifen/Räder für dein Modell freigegeben sind.
minho
29.11.2009, 21:25 Uhr
zu: Felge und Reifen
"
Ob du jetzt die 175/70R13 auf Felgen mit ET 38 aufziehen darfst, kann dir hier niemand sagen."
Doch, ich kann das;)
Ja, die darfst du aufziehen. Die Einpresstiefe (ET) ist der Abstand der Felgenmitte zur Anlagefläche der Felge an der Radnabe. Die ET tut also nix zur Sache, wenn es um die Reifengröße geht, die Aufgezogen werden soll. Da muss nur der Felgendurchmesser stimmen, sowie die Maulweite kompatibel sein.
Du kannst einfach mal beim TÜV vorbei fahren, die können dir genau sagen welche Rad-Reifen-Kombinationen du fahren darfst.
Georg_g
30.11.2009, 18:19 Uhr
zu: Felge und Reifen
»Doch, ich kann das;)«
Dann musst du hellseherische Fähigkeiten haben.
»Die ET tut also nix zur Sache, wenn es um die Reifengröße geht, die Aufgezogen werden soll.«
Das stimmt nicht. Der TE schreibt nur, dass 175/70 R 13 eine passende Reifengröße ist, aber er schreibt nicht, auf welche Felgen diese Reifen müssen, und zu den Abmessungen der Felgen gehört natürlich auch die ET.
Die Felgen mit ET 38 könnten passen, möglicherweise aber auch nicht. Hat das Originalrad beispielsweise eine viel größere oder viel kleinere ET, dann könnte mit ET 38 der Reifen (evtl. erst bei voller Beladung) irgendwo schleifen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet
Dass von rechts ein Fahrzeug kommt
Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?
Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt
Nach rechts
Geradeaus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte
Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?
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