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FAHRTIPPS Smalltalk :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi583
05.01.2005, 10:44 Uhr

Wir hatten einen kleine Unfall mit einem Skateboard.

Hallo!
Wir hatten leztens einen Unfall der wie folgt aussah:wir fuhren und plötzlich fuhr ein Skateboard auf die Straße und prallte gegen unser Auto. Wir stiegen aus, baten den Verursacher(Junge ca.13 Jahre) mit auf die Polizei zu warten, Die kam dann, nahm alles auf, tauschte unsere Adressen aus und fuhr den Jungen nach hause. Wir riefen die Eltern am nächsten Tag an und die waren schon sehr unfreundlich. Sie haben angeblich keine Versicherungen. Wir sollen den Schaden in der Werkstatt schätzen lassen. Das taten wir. Es ist ein Schaden von ca. 400€. Wir riefen die Familie an und die sagten es sei nicht rechtens gewesen die Polizei zu rufen und Ihren "kleinen" Jungen vernehmen zu lassen. Das mussten wir aber tun und außerdem ist das rechtens, er war ja nicht auf dem Revier. Sie haben gesagt Sie zahlen nich und wir sollen das Geld einklage. Sie ließen nicht mit sich reden, wir wären sogar auf 300€ runter gegangen. Wir haben nun Angst, dass es sich um eine Familie in ärmlichen Verhältnissen handelt und wir im Endeffekt auf dem Schaden um 50 Gerichtskosten sitzen bleiben. Was können wir tun und wie stehen unsere Chancen?Wie können wir ausfindig machen ob nicht doch eine Versicherung existiert, es ist immerhin ein 4Personen Haushalt und wir glauben nicht, dass die gar keine Versicherungen haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.01.2005, 13:46 Uhr

zu: Wir hatten einen kleine Unfall mit einem Skateboard.

ersteinmal würde ich an Eurer Stelle eine Rechtsberatung aufsuchen und einschätzen lassen, wie wahrscheinlich es ist, daß Ihr vor Gericht Recht bekommt, denn oft spricht ein Gericht dem Autofahrer bei einem Unfall mit einem Skateboard o. ä. einen nicht unerheblichen Teil der Schuld zu.
Sollte Euer Gegner die Schuld zugesprochen bekommen, bleibt ihr auf keinen Fall auf den Gerichtskosten sitzen. Die zahlt i. d. R. der Prozeßverlierer und wenn das Gericht davon absieht (zB weil die Familie die Prozeßkosten nicht aufbringen kann) die Staatskasse. Ob ihr aber in so einem Fall zu Eurem Geld kommt, bleibt fraglich, wenn die Familie nicht zahlungsfähig ist, müsst ihr das per Gerichtsvollzieher klären.

Ein Rechtsanwalt kann kundig machen, ob Versicherungen bestehen. Aber davon sollte es nicht abhängig sein: Wenn keine Versicherungen bestehen, habt ihr trotzdem das Recht, das Geld per Zahlungsbefehl einzutreiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
05.01.2005, 17:45 Uhr

zu: Wir hatten einen kleine Unfall mit einem Skateboard.

Vielleicht sollte man auch einfach mal versuchen ein paar Infos über die Familie zu bekommen.
Z.B einfach mal vorbei fahren sich das Haus ansehen.
Kennst du vielleicht jemanden aus der Nachbarschaft oder auch irgendwen der bei der Polizei, Stadt oder so abeitet?

So könnte man die Familie selber besser einschätzen....

Gruß,
Philipp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
05.01.2005, 18:43 Uhr

zu: Wir hatten einen kleine Unfall mit einem Skateboard.

So wie ich das versanden habe, hat die Polizei den Jungen nach Hause gebracht. Wäre mir (nach den aktuellen Ereignissen von Entführungen usw.) auch zu gefährlich gewesen, den Jungen ins Auto zu packen und nach Hause zu fahren .

Gruß,
Philipp

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig