Horst240
01.03.2015, 17:16 Uhr
Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr
Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren
Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Hier drohen dann ebenfalls der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg..
Quelle: http://geldverdieneninfo24.coverblog.de/alkohol-un
d-das-unfallrisiko/
Framivo
04.03.2015, 10:37 Uhr
zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr
Und was ist jetzt die Frage?
Das Kopierte ist auch falsch. Mit 7 Punkten wird seit fast einem Jahr kein Straßenverkehrsvergehen mehr bestraft.
Seestern
16.09.2015, 20:05 Uhr
zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr
hi,
cih trinke generell nich wenn ich mit dem Auto oder Rad unterwegs bin. Und da finde ich die Strafen auch gerechtfertigt. Wer fahrlässig mit dem Leben anderer umgeht, sollte bestraft werden.
LG
Laoy
17.09.2015, 22:34 Uhr
zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr
Neben Alkohol sollte man auf jeden Fall auch sogenannte Räuchermischungen (Legal Highs) auf gar keinen Fall nutzen, wenn man Auto fährt. Diese sind zwar nicht so einfach nachzuweisen, aber man ist nach dem Konsum auf keinen Fall Fahrtüchtig. Infos dazu findet man hier: http://raeuchermischungen-cannabis-ersatz.de/raeuc
hermischungen-cannabisersatz-mpu