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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
19.09.2017, 15:43 Uhr

Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Hi, das Auto von meinem Kumpel ist vor nem Monate kaputt gegangen, er hat jetzt zur zeit gar keins :/ Seit dem kommt er regelmäßig zu spät zur Arbeit, weil die öffnetlichen einfach so scheiße bei ihm fahren. Jetzt wurde er gekündigt und ich kann nicht glauben dass es einfach so erlaubt ist. Auf https://www.fristlosekuendigung.com/arbeitsrecht/kuendigung-aus-wichtigem-grund/ ist zu spät kommen nicht als triftiger Grund für eine Kündigung aufgeführt. Kann man da also was gegen unternehmen? Was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
21.09.2017, 15:36 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Ich weiß nicht, wie krass die Verspätung war, aber wenn es sich so sehr häuft und nicht nur 5 Minuten sind, dann hat der Chef das Recht dazu, denke ich

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.09.2017, 09:14 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Bisschen kurz gedacht, oder.
Wenn man mit den Öffentlichen zur Arbeit fahren (muss), muss man seine Fahrt so planen, dass man pünktlich erscheint. Eine Bahn früher wäre da sicher nicht verkehrt. Und man hätte auch mal mit dem Chef reden können, was da möglich ist, wenn die Verkehrsverbindung (nachweisbar) so schlecht ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu niedrig eingeschätzt wird

- zu hoch eingeschätzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich die Schranken senken

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

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