Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ampel
20.05.2005, 11:40 Uhr

Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil

Hey, es soll ein Urteil geben, dass eine Verkehrskontrolle nur rechtens ist, wenn der Ort der Überwachung einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist. Diese ist im Zweifelsfalle von der Behörde nachzuweisen. Kennt jemand das Urteil oder die Begründung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.05.2005, 12:46 Uhr

zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil

Ein solches Urteil dürfte im Reich der Phantasie anzusiedeln sein. Wieso sollte man z.B. für eine Alkoholkontrolle einen Kontrollpunkt wählen, der "einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist". Und was soll man überhaupt darunter verstehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ampel
20.05.2005, 13:21 Uhr

zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil

Es geht nicht um allgemeine Verkehrskontrollen, sonder um "versteckte" Geschwindigkeitskontrollen, z.B. in verkehrsberuhigten Zonen und lauernden Polizisten an Kreuzungen. Um der Vermutung der reinen Abzocke als Grund für einen Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren wiedersprechen zu können, müssen eventuell besondere Gründe vorliegen eine Überwachung durchzuführen.
Dazu soll es ein Urteil geben, ich kann es allerdings nicht finden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.05.2005, 13:22 Uhr

zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil

in's (<- richtig, Georg?)

Nein, leider nicht. Zwar ist "ins" die Kurzform für "in das", aber Artikel werden an Präpositionen immer fugenlos, also ohne Apostroph, angehängt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.05.2005, 13:26 Uhr

zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil

@ Ampel:

Dann schreib doch bitte nicht Verkehrskontrolle, sondern Geschwindigkeitskontrolle.

Es ist zwar richtig, dass die Behörden nie müde werden, zu betonen, dass angeblich nur an Unfallschwerpunkten geblitzt wird. Die Erfahrung zeigt, dass man dort Messungen durchführt, wo man besonders gut abkassieren kann. Ein Urteil dazu ist mir aber nicht bekannt (was nicht heißen soll, dass es keines gibt).

Ich nehme an, du bist geblitzt worden und willst jetzt Einspruch einlegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.05.2005, 18:44 Uhr

zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil

Eine Geschwindigkeitskontrolle ist dort erlaubt, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschränkt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.05.2005, 21:36 Uhr

zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil

Übrigens darf in verkehrsberuhigten Bereichen die Geschwindigkeit durch Polizisten auch geschätzt werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten