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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
05.07.2005, 08:02 Uhr

Verkehrspsychologische Beratung

Hey ho!

Wenn man eine verkehrspsychologische Beratung gemacht hat und auch die 2 Punkte in Flensburg abgezogen worden sind, aber man hatte in der Zeit noch eine Bußgeldsache laufen.

Können die Landkreise oder sonst wer diese Punkte wieder nichtig machen in Flensburg?

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Der Ötz
05.10.2005, 17:57 Uhr

zu: Verkehrspsychologische Beratung

Hey hey,

soweit ich weiß, kann man diese Beratung nur alle fünf Jahre machen, um so den Punkteabzug zu erhalten. Weitere Maßnahmen für den Punkteabbau gibt es meines Wissens nicht. Du kannst aber auch dein Punktekonto auffüllen bis zum Führerscheinentzug und holst ihn dir dann wieder. Dann ist dein Punktekonto wieder leer. Oder du fährst einfach mal zwei Jahre vernünftig. Dann ist dein Konto auch wieder leer.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch bestimmte Medikamente

Durch Übermüdung

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung

Anfang einer geschlossenen Ortschaft