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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mr_man
02.08.2005, 12:28 Uhr

Vorfahrtnahme

Hi,
kann mir jemand sagen wie die Strafe dafür ist wenn man in der Probezeit jemanden grob-fahrlässig die Vorfahrt nimmt und es dabei zum Unfall kommt.
Danke für eure Antworten.
Gruß
MAN

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.08.2005, 16:53 Uhr

zu: Vorfahrtnahme

wie die Strafe dafür ist??

Also ich würd sagen, die ist ganz schön unangenehm! ;-)

Falls du auch wissen willst, was für eine Strafe es gibt: wahrscheinlich 60,- Euro (zzgl. Gebühr), 3 Punkte, Nachschulung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tropfen
02.08.2005, 18:01 Uhr

zu: Vorfahrtnahme

Kannst bis zu 7 Punkte bekommen (www.kba.de)!!!! Kannste mal nachkucken.
Aber du bist nicht der einzige...hatte letzte Woche so nen ähnlichen Unfall und bin auch noch in der Probezeit. Nimm dir am besten nen Anwalt...der kann dich vielleicht bis auf 2 Punkte und 40 EURO runter bringen...aber Nachschulung kommt auf jeden Fall.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.08.2005, 19:57 Uhr

zu: Vorfahrtnahme

»Kannst bis zu 7 Punkte bekommen (www.kba.de)!!!! «

Ja, aber nur bei Verkehrsstraftaten!

»Nimm dir am besten nen Anwalt...der kann dich vielleicht bis auf 2 Punkte und 40 EURO runter bringen«

Das lohnt sich ja sehr!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren

Nach zwei Jahren