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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *anka*
05.10.2005, 16:35 Uhr

BE? Wer hat Erfahrung damit?

Hey ihr alle,
habe seit dem 03.08. meinen B Lappen und mache jetzt BE. Hatte gestern meine erste Fahrstunde, war schon ziemlich komisch! Gibt es welche, die auch BE haben bzw. machen?Wird das mit der Zeit besser mit dem Fahren?
Vielen Dank für eure Antworten
lg *die anka*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
05.10.2005, 19:05 Uhr

zu: BE? Wer hat Erfahrung damit?

Für was machst du den?Bin am überlegen ob ich den nicht auch machen sollte, aber habe noch keinen Grund gefunden für was ich den brauchen könnte.
Hattest du einen Antrag für BE und B?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
05.10.2005, 19:11 Uhr

zu: BE? Wer hat Erfahrung damit?

hab dazu auch eine Frage hab letztes Jahr B führerschein gemacht. Damals galt noch wenn Auto und Anhänger weniger als 3,5 T wiegt und Anhänger leichter als Auto ist darf man fahren. Heute darf man nur noch mit B fahren wenn Anhänger unter 750 kg wiegt. Muss ich jetzt BE machen wenn Anhänger schwerer als 750kg wiegt oder gilt noch altes Recht weil ich Führerschein gemacht habe vor dieses Gesetz umgeschreiben wurde?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
05.10.2005, 20:51 Uhr

zu: BE? Wer hat Erfahrung damit?


Unfassbar was da alles reininterpretiert wird, hier zum nachlesen:


Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An Fußgängerüberwegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

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Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

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- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind