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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom88
29.01.2006, 15:56 Uhr

Führerschein abholen

Hi, ich hab meinen Führerschein vor einigen Wochen bestanden, werde aber erst morgen 18!
Ein Spezieller Fall: wenn ich morgen selbst zur Führerscheinstelle rausfahren würde und die Polizei mich anhält(habe ich natürlich noch keinen Führerschein dabei) gilt dann das als Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Weil ein Freund hat erzählt das ich meinen Führerschein auch wenn ich ihn noch net abgeholt habe, bei der Polizei vorbeibringen muss und das ich mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen muss!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom88
29.01.2006, 22:27 Uhr

zu: Führerschein abholen

OK Danke ich hätts sowieso nett gemacht, aber interessiert hat es mich halt weil mein Kumpel so supergescheit ist!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil der Bremsweg länger wird

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben