Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lasco
29.01.2006, 15:38 Uhr

Roller mit Führerschein ab 17 ?

Darf ich mit dem Führerschein ab 17 nach bestandener Prüfung wie beim normalen Führerschein einen Roller bis 50cm³ fahren
oder müsste da wirklich theoretisch eine Person
d.h. der Beifahrer der beim autofahren gebraucht wird ,dabei sein ?
thx im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 17:49 Uhr

zu: Roller mit Führerschein ab 17 ?

Ich habe auch einmal ne Frage... ich werde erst in einer Woche 17, und ich habe nach meiner bestandenen Praktischen Prüfung eine Prüfbescheinigung bekommen, mit der ich, wenn ich Geburtstag habe zu Straßenverkehrsamt gehen kann... dort bekomme ich dann meine vorläufigen Nachweis für das Führen von Kraftfahrzeuge der Klasse B...
Darf ich nun in der Woche (ich bin noch 16) schon Roller (50er) fahren? Ich hab doch eine Prüfbescheinigung...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 18:23 Uhr

zu: Roller mit Führerschein ab 17 ?

Nein ;) hab ich nicht besucht... ich finds nur Schade, dass ich jetzt noch ne Woche warten muss :-( ... eigentlich könnte ich der Polizei doch nachweisen, dass ich Fahrberechtigt bin... schließlich hab ich doch sogar die praktische Auto-Prüfung bestanden und das Mindestalter...
sehr schade, sehr schade...
danke
Gruß

Manuel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 18:40 Uhr

zu: Roller mit Führerschein ab 17 ?

Nein, ich musste nichts unterschreiben... ich hab nichts gemacht, außer die Theorieprüfung. Meine praktische Prüfung hat er so druchgeführt. Das hat der Prüfer nicht verlangt, noch mein Fahrlehrer mir vorher gesagt...
Ich hab meine Prüfung in Datteln bei Recklinghausen (NRW) gemacht...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Auf nachfolgenden Verkehr achten