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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
30.01.2006, 17:37 Uhr

Klasse B / BE - Achsen

Eine Frage bitte: die alte Klasse 3, war auf 3 Achsen beschränkt (Tandemachse - Anhänger nicht mehr als 1m auseinander, dann gilt sie auch als eine Achse)

Steht irgendwo was geschrieben, für die Klasse B / BE bzw. C1E? Wieviel Achsen erlaubt sind? Oder richtet sich man hier nur nach dem Gesetzestext aus §6 FEV??

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.01.2006, 17:45 Uhr

zu: Klasse B / BE - Achsen

Nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht spielt die Zahl der Achsen keine Rolle mehr. Ausnahme: Für Inhaber der alten Klasse 3, die ihren Führerschein umschreiben lassen und damit auch Züge fahren wollen, die nicht unter die Klasse C1E, aber unter die alte Klasse 3 fallen, gilt weiterhin, dass Zug nicht mehr als 3 Achsen haben darf. Das betrifft also Züge über 12 t z.G.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-005 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen?

Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück

Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand

Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen