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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
04.02.2006, 11:12 Uhr

L privat

Hallo, welche Strafe bekomme ich wenn ich mit Klasse L privat unterwegs bin?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.02.2006, 13:57 Uhr

zu: L privat

Du meinst also eine Fahrt ohne "land- oder fortwirtschaftlichen Zweck"? ... Das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
04.02.2006, 16:13 Uhr

zu: L privat

also wirklich fahren ohne führerschein?

denn man bekomt doch auch eine geringere Straße wenn man z.b. mit nem "m" n 125er gefahren ist, oder?

wieso ist das da anders?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
04.02.2006, 20:40 Uhr

zu: L privat

Naja die Straße wird deswegen auch nicht schmäler werden, wenn du mit 125ccm anstatt 50ccm fährst ;).

Aber auch das ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wird genauso geahndet als wenn du z.b. Auto ohne jeglichen Schein fährst.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.02.2006, 01:57 Uhr

zu: L privat

Über das Strafmaß entscheid ein Richter, es kann vielleicht eine mildere Strafe geben, als wenn du gar keinen Führerschein hättest, aber trotzdem ist es an sich der gleiche Tatbestand.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach fünf Jahren

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