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 Tasseimschrank
06.02.2006, 18:56 Uhr
Parkschaden...
Hallo!
Mir ist etwas irrsinnig blödes passiert.
An meinem Auto habe ich rechts hinten (Tür) einen Blechschaden, den ich im März reparieren lassen wollte.
In genau diese Tür ist mir letzte Nacht anscheinend jemand reingerauscht. Die alten Dellen sind noch da ;-) und zusätzlich eine große neue plus einige Gummi-Abriebspuren.
Zuerst dachte ich, ok, macht keinen großen Unterschied, muß sowieso repariert werden.
Dann machte mich ein Freund darauf aufmerksam, daß das Scharnier beim Öffnen/Schließen leise knarzt. Das war vorher definitiv nicht da und momentan benutze ich die Türe lieber nicht.
Ich bin gegen Parkschäden versichert und natürlich gleich zur Polizei für die Anzeige.
Dort wurde mir dann klar, daß ich ein Problem mit der Versicherung haben werde. Der freundliche Polizeibeamte nahm zwar anstandslos meine Anzeige auf, ließ mich aber auch gleich wissen, daß mir keine Versicherung den Schaden an der Tür ersetzen werde, wenn vorher schon ein Schaden da gewesen war. (der definitiv nicht von einem anderen Auto verursacht wurde)
Ich bestreite es ja nicht, da war schon ein Blechschaden drin. Aber das Scharnier war ok - kann sich die Versicherung da wirklich rausreden?
Habe ihnen die Sache noch gar nicht gemeldet, mir graut vor der peinlichen Situation bei der Besichtigungsstelle, wo mich alle für einen Versicherungsbetrüger halten werden...
Kennt sich da jemand aus?
Danke und lg,
Fiona

 Tasseimschrank
07.02.2006, 13:04 Uhr
zu: Parkschaden...
Danke für die Antwort!
Der alte Blechschaden entstammt einer Kollision mit unserem Garagentor (wildes Ausweichmanöver) und sieht natürlich völlig anders aus als von einem anderen Auto.
Deshalb meine Bedenken und deshalb wäre es auch sinnlos, das zu verheimlichen.
lg
Fiona
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
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