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 givage
26.05.2006, 12:05 Uhr
Erwischt beim Telefonieren :(
guten tag
ich wurde vorgestern erwischt, dass ich während des Fahrens telefoniert habe und habe rechtgemäß einen Punkt in Flensburg bekommen und werde nen Bußgeldstrafe in Höhe von ca. 65 EURO bekommen.
Ich sehe es ein und bin auch einverstanden mit der Strafe, nur mein Problem ist jetzt, wenn meine Eltern das rauskriegen ist das seeeehr schlimm für mich.
Deswegen möchte ich dass die Bußgeldstelle den Brief nicht an meine angegebene Adresse sendet, sondern an einer anderen. Ich hab schon überall angerufen, Auskunft, 110, Polizeibehörde Coesfeld aber die haben mich auch nur dumm weitergeleitet.
Habt ihr vielleicht die Nummer wo ich anrufen muss um die Adressänderung vorzunehmen? Und geht das überhaupt???
Danke im Vorraus
mfg
george

 givage
26.05.2006, 12:59 Uhr
zu: Erwischt beim Telefonieren :(
danke für deinen so sinnvollen post. Ich hab keinen Bock mit meinem vater stress zu haben, deswegen wenn einer weiss ob man die adresse ändern könnte bzw. wo man anrufen muss wär echt nett, danke
 tolu
26.05.2006, 13:37 Uhr
zu: Erwischt beim Telefonieren :(
falls du den briefträger gut kennst:
bitte ihn, den brief postlagerend aufzuheben.
noch was: wieso 65 euro. ist doch nur 40. oder ist die verwaltungsgebühr so hoch?
 DaRealAd
26.05.2006, 13:57 Uhr
zu: Erwischt beim Telefonieren :(
Zu jedem Bußgeldbescheid (bei über 35 € verpflichtend) kommen automatisch 20 € Bearbeitungsgebühren und meist 5,60 € Zustellungsgebühren (kann unterschiedlich sein) dazu.
 Security_neu
26.05.2006, 15:11 Uhr
zu: Erwischt beim Telefonieren :(
Wenn der Wagen auf dich zugelassen ist, bekommst du doch die Post. Und die werden deine Eltern wohl kaum öffnen.
Ansonsten kannste versuchen die Post abzufangen, wenn sie zu regelmäßigen Zeiten kommt.
Aber ändern ist leider nicht möglich, geht automatisch an den Halter des KFZs.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?
Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren
Unfallstelle absichern
Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
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