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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris_88
13.12.2006, 23:36 Uhr

bestanden..!! :)

hey!
hab heute gegen 9.30 meine führerscheinprüfung (klasse b) bestanden! wollte mich nur bei euch bedanken, hab oft gelesen und mir tipps geholt. ist wirklich hilfreich und nützlich dieses forum hier!
nun eine frage. ich werde am 25.12 nun endlich auch 18 - natürlich kann ich an diesem tag meinen fs noch nicht abholen. fahre am 27.12 schon früh morgens in den urlaub und die sehnsucht nach dem kärtchen ist jetzt schon groß, obwohl ich ihn grade heute morgen gesehen hab :) kann ich den fs irgendwie bei der polizei hinterlegen lassen, oder darf er meinen eltern schon früher ausgehändigt werden?
würde mich über antworten freuen!
schönen abend noch,
chris_88

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
17.12.2006, 11:31 Uhr

zu: bestanden..!! :)

na dann gückwünsch :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
17.12.2006, 17:36 Uhr

zu: bestanden..!! :)

nein, den schein bekommst du nicht früher, werst ab deinem Geburtstag



mfg demario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben