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 Lambo-Benni
20.03.2007, 10:23 Uhr
zu: pechvogel
Das sieht nicht gut aus. Bist echt ein Pechvogel, dass Dein Auto innerorts auch unbedingt über 100 fahren muss - hat sicher ein eigenleben, kauf Dir doch ein neues.
 carhol
20.03.2007, 12:03 Uhr
zu: pechvogel
das nennt sich nicht pech sondern dummheit.
du wirst jetzt ein fahreignungsgutachten machen dürfen. bei nicht bestehen ist die karte weg.
1 monat fahrverbot, 4 punkte, 125 € sind klar.
holger
 durbanZA
20.03.2007, 15:36 Uhr
zu: pechvogel
was war denn Dein erster Verstoß?
 jules17
20.03.2007, 17:07 Uhr
zu: pechvogel
wieso hatte er 1 1/2 Jahre Fahrverbot??
 Ping
20.03.2007, 19:02 Uhr
zu: pechvogel
Garatiert Alkohol am Steuer oder andere Drogen, ansonsten bekommt man solch eine hohe Strafe nicht.
 Muffin 
20.03.2007, 22:19 Uhr
zu: pechvogel
Wie nennt man das gleich noch? - Dreist?!
Oder will hier jemand uns veräppeln?
Innerorts über 100 km/h *grmpf*
Tschüss all ihr Omis und Kleinkinder :(
 Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: pechvogel
@Muffin
An veräppeln - wie Du es so schön sagst - würde ich in diesem Fall nicht glauben. Du mußt nicht mitten in der Stadt denken, wenn von "innerorts" die Rede ist. Manchmal gibt es Ortschaften, die haben eine langgezogene Straße innerorts. Manche Leute glauben aber auch, daß man hinter dem Ortseingangsschild nicht 50 km/h fahren muß, weil nur vereinzelt Häuser stehen. Und nachts sind alle Katzen grau - aber nur so lange, bis das Licht angeht. Dann schreit man,
"Hab ich ein Pech..."
 durbanZA
21.03.2007, 02:24 Uhr
zu: pechvogel
hm. Ich habs eben auf der A 100 auch hingekriegt. Leider innerorts, könnte gut ein Fahrverbot werden :(
@Ute, hatte mich übrigens krankgemeldet, geht aber jetzt einigermaßen wieder, danke der Nachfrage :)
» Garatiert Alkohol am Steuer oder andere Drogen, ansonsten bekommt man solch eine hohe Strafe nicht. «
Nicht so vorschnell... gibt auch andere Ursachen, ein mißglücktes Überholmanöver zum Beispiel könnte es genauso gut sein.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist
Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte
Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist
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