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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
08.11.2007, 15:19 Uhr

Gültigkeit der Theorie

Wie lange gelten eigentlich die geleisteten TH Stunden, wenn zB durch Krankheit eine "Pause " von ca. 1 Jahr stattgefunden hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2007, 17:40 Uhr

zu: Gültigkeit der Theorie

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Geregelt ist nur, dass die Ausbildungsbescheinigung (die unmittelbar nach Beendung der Ausbildung ausgestellt wird) zwei Jahre gültig ist.

Man könnte aber analog zu dieser Vorschrift davon ausgehen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das erlernte Theoriewissen nach zwei Jahren nicht mehr vorhanden ist und dass daher auch Theorieunterrichte nach zwei Jahren verfallen. Das steht aber, wie gesagt, nicht explizit in einer Rechtsvorschrift.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

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Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung können eintreten

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Das Gefahrenbewusstsein kann abnehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen