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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
08.11.2007, 15:21 Uhr

Gültigkeit Theoriestunden 2

Und was ist bitte, wenn die Papiere abgelaufen sind, neu beantragt wurden, der Prüfauftrag liegt neu vor ?
Müssen die TH Stunden neu gemacht werden , vor der Th Prfg ??
Darf die Fahrschule neue Grundgebühr erheben ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2007, 17:43 Uhr

zu: Gültigkeit Theoriestunden 2

Die Gültigkeit der Theoriestunden ist nicht an den Prüfauftrag gekoppelt. Die Ausbildungsbescheinigung gilt zwei Jahre, auch wenn der Prüfauftrag zwischenzeitlich verlängert werden muss.

Die Fahrschule kann nach Ablauf eines Jahres einen neuen Ausbildungsvertrag verlangen und kann dann auch eine neue Grundgebühr erheben. Mit solchen Fragen bist du aber bei deinem Fahrlehrer besser aufgehoben, denn nur er weiß, was er tatsächlich verlangen wird und was nicht.

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