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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jw
19.08.2008, 17:08 Uhr

Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Hallo zusammen,

ich haben einen Führerschein Klasse B, mein Fahrzeug hat eine Leermasse (Zulassungsbescheinigung Teil I, Buchstabe G) von 1170 kg, bei den Anmerkungen (Ziffer 22) steht aber "ZU G: BIS 1260". Mit der realen Leermasse dürfte ich durch nachgerüstete Anhängerkupplung, ein Reserverad in 195/50R15 auf Stahlfelge und einen Feuerlöscher, den ich immer mitführe ehr über 1200 kg liegen als darunter. Darf ich einen Hänger mit 1200 kg zGM ziehen, oder muss ich die >1200 kg in den Schein unter G eintragen lassen? Die gleiche Frage gilt auch für eine eventuelle 100-km/h-Zulassung des Zugs.

Danke,
Jens

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27.11.2008, 20:06 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, kannst du das Fahrzeug wiegen lassen und anschließend die tatsächliche Leermasse in die Papiere eintragen lassen.

Macht man das nicht, ist es strittig, welcher Wert für die führerscheinrechtliche Beurteilung gilt. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass der "Grundwert" gilt, in deinem Fall also 1170 kg. es gibt zu diesem Thema aber auch andere Auffassungen.

Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz war dieser Beitrag von mir übrigens nicht ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.11.2008, 05:31 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

der tüv geht bei fahrerlaubnisprüfungen der klasse BE von dem niedrigeren wert aus, ist also für die berechnung der erforderlichen fe klasse entsprechend anzuwenden.

ist auch keine rechtsberatung sondern die aussage des leiters unserer zuständigen prüforganisation.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Überholsignal

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste