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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jw
19.08.2008, 17:08 Uhr

Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Hallo zusammen,

ich haben einen Führerschein Klasse B, mein Fahrzeug hat eine Leermasse (Zulassungsbescheinigung Teil I, Buchstabe G) von 1170 kg, bei den Anmerkungen (Ziffer 22) steht aber "ZU G: BIS 1260". Mit der realen Leermasse dürfte ich durch nachgerüstete Anhängerkupplung, ein Reserverad in 195/50R15 auf Stahlfelge und einen Feuerlöscher, den ich immer mitführe ehr über 1200 kg liegen als darunter. Darf ich einen Hänger mit 1200 kg zGM ziehen, oder muss ich die >1200 kg in den Schein unter G eintragen lassen? Die gleiche Frage gilt auch für eine eventuelle 100-km/h-Zulassung des Zugs.

Danke,
Jens

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27.11.2008, 20:06 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, kannst du das Fahrzeug wiegen lassen und anschließend die tatsächliche Leermasse in die Papiere eintragen lassen.

Macht man das nicht, ist es strittig, welcher Wert für die führerscheinrechtliche Beurteilung gilt. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass der "Grundwert" gilt, in deinem Fall also 1170 kg. es gibt zu diesem Thema aber auch andere Auffassungen.

Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz war dieser Beitrag von mir übrigens nicht ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.11.2008, 05:31 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

der tüv geht bei fahrerlaubnisprüfungen der klasse BE von dem niedrigeren wert aus, ist also für die berechnung der erforderlichen fe klasse entsprechend anzuwenden.

ist auch keine rechtsberatung sondern die aussage des leiters unserer zuständigen prüforganisation.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Gegenverkehr

Mit Vorrang des Gegenverkehrs