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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maghrebi
30.11.2008, 15:37 Uhr

Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

hallo,

ich bin jetzt 16 und habe eine fage.

kann ich den führerschein mit 16 und halb oder mit 17 machen, ihn aber erst mit18 bekommen und somit fahren?(habe keine begleitperson)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
30.11.2008, 15:53 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

Nein, das geht aus guten Grund nicht. Wenn man über ein Jahr nicht fährt, ist es so, als wäre man nie gefahren. Habe schon sehr oft von Fällen gehört, wo die Leute dann nach eins, zwei Jahren Pause erstmal Fahrstunden brauchten.

Nachdem was ich gegoogelt habe, darf man frühestens 14 Tage vor dem 18. Geburtstag die Prüfung machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
30.11.2008, 22:14 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

Stimmt, sollte ich mir mal angewöhnen :o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.12.2008, 23:55 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

Wenn man jemanden findet, der sich nur der Form halber als Begleitperson eintragen lässt (ohne später tatsächlich als Begleiter zu fungieren), dann kann man BF17 beantragen und somit die Theorieprüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag machen. Frühestens mit 17 bekommt man dann seine Prüfungsbescheinigung und frühestens mit 18 Jahren den Führerschein.

Dem Sinn des begleiteten Fahrens entspricht das zwar nicht, aber es ist nicht vorgeschrieben, dass man tatsächlich regelmäßig mit einer Begleitperson unterwegs sein muss. Im Prinzip kann also jeder mit 16 1/2 anfangen, auch wenn er erst mit 18 Jahren fahren will.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maghrebi
02.12.2008, 16:36 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

gibt es voraussetzungen was für eine begleitperson sich eintragen darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
02.12.2008, 16:59 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

Kumpel fragen ist nicht.

Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrersche
in-mit-17.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maghrebi
03.12.2008, 15:53 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

also ich hab es nicht genau verstangen

kann ich den führerschein mit 16 und halb oder mit 17 machen, ihn aber erst mit18 bekommen und somit fahren?(habe keine begleitperson)

JA oder Nein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.12.2008, 17:02 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

nein, kannst du nicht

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.12.2008, 09:09 Uhr

zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen

das ist keine frage, der antrag wird nicht genehmigt.

mfg

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