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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
16.12.2008, 17:01 Uhr

Unenagepasste Geschwindigkeit

Hallo!

Ich weiß, ich bin zur Zeit etwas überaktiv, aber diese eine Frage habe ich noch  

Was heißt hier, bei unangepasster Geschwindigkeit = 50 €?

Ist nicht generell für die StVO zu hohe Geschwindigkeit auch unangepasste Geschwindigkeit? Auf manchen Seiten steht da z.B.: noch als Erläuterung "bei schlechtem Wetter, unübersichtlichen Stellen oder Kreuzungen".

Heißt das,, ich bin z.B.: an der Vorfahrtsstraße und es kommt ne Kreuzung udn kurz dahinter kommt ein Blitzer und ich fahr statt 50 58. Ist das dann unangepasste Geschwindigkeit = 50 €, Aufbauseminar? Jeder,d er geblitzt wird, Punkte, Aufbeuseminar?

Wenn ich über nen Bahnüberganh 8 km zu schnell fahr = 50 €, Aufbauseminar?


Das soll nicht so klingen, dass ich zu schnell fahren will. Aber eigentlich fährt jeder in der Stadt zu ein paar km/h zu viel. Und um ordentlich mituuschwimmen, ist es eig. auch in Ordnung, in der Stadt ca. 58 km/h zu fahren. Aber das ist einfach ein dummes Gefühl, zu denken, dass da schon Punkte = Aufbauseminar einen erwarten könnten... Gibt es da nicht Erläuerungen, wo man weiß, was einen erwartet?

Vielen Dank schon im Voraus!

Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
16.12.2008, 18:22 Uhr

zu: Unenagepasste Geschwindigkeit

Lt. StVO darf man nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug "ständig beherrscht". Wer schneller ist, der fährt mit unangepasster Geschwindigkeit - also praktisch alle.

Bereits deutlich unterhalb der max. erlaubten Höchstgeschwindigkeit kann also unangepasste Geschwindigkeit vorliegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
17.12.2008, 10:52 Uhr

zu: Unenagepasste Geschwindigkeit

das wird dir aber in der Regel nur nach einem Unfall vorgeworfen, denn da ist der Unfall ja die Folge davon.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.12.2008, 18:49 Uhr

zu: Unenagepasste Geschwindigkeit

Wie Jules schon sagt:
Der klassische Fall der Anwendung dieses Tatbestandes ist, dass jemand bei Regen ins Rutschen kommt und aus der Kurve fliegt.
In solch einem Fall war zweifelsohne die Geschwindigkeit, auch wenn die zul. Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde, die gewählte Geschwindigkeit den Wetterverhältnissen nicht angepasst.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
19.12.2008, 11:09 Uhr

zu: Unenagepasste Geschwindigkeit

ok, net, dass nur, weil ich 64 bei Regen innerorts fahr, man mir "unangepasste Geschwindigkeit" vorwerfen kann  

Vielen Dank :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
27.11.2010, 20:04 Uhr

zu: Unenagepasste Geschwindigkeit

Alles hier geschriebene sagt eindeutig aus was nicht angepaste Geschwindig.
keit bedeutet.Kommt es wie in vielen Fällen zu einem Unfall. Liegt
menschliches versagen vor., eben zu schnell

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