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 Sam_00k
23.07.2009, 22:07 Uhr
Probezeit bei Umschreibung?
Hallo,
ich mache gerade eine Führerscheinumschreibung. Ich habe schon die theoretische Prüfung bestanden und werde die praktische bald machen. Ich habe bei der Fahrschule gefragt wegen der Probezeit und die meinten, dass die für die Umschreibung keine Probezeit gilt, solange ich meinen Führerschein aus dem Ausland über zwei Jahre besitzte, das was genau der Fall bei mir betrifft. Nun ist die Frage wegen Mietwagen und so. Einige sagen, der Führerschein muss sich nicht in der Probezeit befinden, um überhaupt ein Auto mieten zu können. Oder z.B bei Carsharing in Aachen ist es auch genauso.
1- Wie kann ich denen zeigen, dass die Probezeit für mich eigentlich nicht gilt bzw., dass ich eigentlich eine Umschreibung gemacht habe, und dass ich schon einen Führerschein im Ausland besitzte seit über zwei Jahren. Es wird öfters darufhingewiesen, dass die Probezeit verlafen sein muss und nicht gerede unbedingnur zwei Jahre!
2- Ein wichtiger punkt auch: wie kann der Wagenvermieter überhaupt wissen, dass die Probezeit sich bei jemanden um vier Jahre verlängert hat. Das austellungsdatum bleibt so oder so gleich und es wird sich nur im System verlängern.
Ich würde mich so freuen, wenn jemand mir diese Fragen beantworten kann =)
Liebe Grüße
Wesam

 Crashkid 
23.07.2009, 23:53 Uhr
zu: Probezeit bei Umschreibung?
Also ich habe bei noch keinem Vermieter gesehen, dass in den AGB etwas wegen der Probezeit stand. Da steht immer eher sowas wie: "Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und seit 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein" oder so ähnlich.
 Sam_00k
24.07.2009, 17:28 Uhr
zu: Probezeit bei Umschreibung?
http://www.central-car.de/joomla/index.php...6&
;Itemid=41
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind
Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage
Durch zu hohe Geschwindigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Auf einen Sonderweg für Fußgänger
Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer
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