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Führerschein (D)
 Suzanne
27.11.2008, 02:14 Uhr
Führerschein seit 10 Jahren weg...
Hallo ich wollte mal fragen ob sich hier vielleicht jemand auskennt:
Ich habe vor 10 Jahren meinen Führerschein verloren. Hatte einen Autounfall unter Medikamenteneinfluss. Damals sollte ich diesen psychologischen Test machen, konnte ihn mir aber nicht leisten.
Jetzt ist meine Frage:
Muss ich den Führerschein komplett mit allem drum und dran neu machen oder reicht es aus nur ein paar Fahrstunden zu machen und so den Führerschein wiederzuerlangen?
Wäre wirklich nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
 carhol
27.11.2008, 05:27 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
warte noch 5 jahre dann bekommst du ihn auf antrag ohne prüfung wieder.
wenn es sofort sein soll, wirst du eine mpu machen müssen.
mfg
 carhol
27.11.2008, 18:28 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
dann lies mal die neue fassung des §20 fev.
ansonsten §29 1,3 + 4,1 + 5 stvg
mfg
 Georg_g
27.11.2008, 19:54 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
@ asdf555:
Deine Fassung der FeV ist nicht auf dem aktuellen Stand. Inkrafttreten der letzten Änderung war der 30.10.2008, verbunden mit einigen Änderungen, die auch die Neuerteilung der FE und den Wegfall der 2-Jahres-Frist betreffen.
 carhol
27.11.2008, 21:01 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
hast du eine vorschrift für das zitieren von §§ ?
bitte mit quelle zum nachlesen.
mfg
 jules17
27.11.2008, 21:17 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
es gibt verschiedene Möglichkeiten.
die gängigste ist wohl §123 I, 1
römische ziffer für absatz, arabische Zahl für Satz.
Trotzdem lächerlich, sich darüber aufzuregen, zumal das hier ein Forum ist und man ohne Probleme mit der von Holger zurechtkommt.
 Georg_g
28.11.2008, 01:00 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
»Das Abs ist die Abkürzung für Absatz und wird ohne Punkt dahinter geschrieben, so genau sind die Regeln.«
Das halte ich für ein Gerücht. Die übliche, möglicherweise sogar die ausschließliche Abkürzung des Absatzes in Rechtsvorschriften lautet immer "Abs.", also mit nachfolgendem Punkt.
Wenn es tatsächlich auch die Möglichkeit ohne Punkt geben sollte, dann wäre das jedenfalls absolut ungebräuchlich.
Richtig ist, dass in obigem Wiki-Link zum Stichwort "leg cit" mehrfach die Schreibweise ohne Punkt vorkommt. Richtig ist aber auch, dass Wikipedia in der Jurisprudenz allgemein als nicht zitierfähig betrachtet wird - möglicherweise gerade wegen solcher Unzulänglichkeiten.
 Suzanne
28.11.2008, 06:22 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
Erstmal vielen Dank das ihr so schnell geantwortet habt.
Ich habe bei meiner Führerscheinstelle angerufen und Folgendes wurde mir gesagt:
Offiziell wurde mein Führerschein bis 9.5.1999 eingezogen, danach hätte ich zur MPU gemusst. Nun könnte ich zwar jetzt schon einen Antrag stellen zwecks Führerscheins, aber dann müsste ich die MPU machen weil eben noch 2008 ist und nicht 2009.
Die haben gesagt ich soll im Februar anrufen und dann den Antrag stellen und vorbeikommen da die meine Unterschrift benötigen.
Da es dann in 2009 10 Jahre sind das ich den Führerschein nicht mehr hätte. Würde ich den dann einfach so wiederbekommen und müsste keine MPU machen da dann 10 Jahre verstrichen sind.
Der Antrag würde sowieso ein paar Wochen dauern, also könnte ich das ruhig schon im Februar machen.
So wurde es mir gestern Vormittag gesagt als ich da angerufen habe.
Gruß Suzanne
 durbanZA
28.11.2008, 14:13 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
Asdf ich kann in diesem Thread keine Rechtsberatung oder auch nur Andeutungen davon erkennen.
Desweiteren lehnst Du Dich ziemlich weit aus dem Fenster. Wenn Du dieses Forum hier verfolgst, wirst Du feststellen, dass man auf die straßenverkehrsrechtlichen Kenntnisse von Carhol und Georg ziemlich beruhigt vertrauen kann.
Und wenn in Deinem Lebenslauf irgendwo ein paar Semester Jura auftauchen, dann wirst auch Du wissen, dass Juristen keine Allroundkünstler sind.
Wer Jura studiert hat, ist nicht sofort ein Fachmann im Straßenverkehrsrecht, Medizinproduktrecht, Wettbewerbsrecht und Staatsorganisationsrecht zugleich; genauso wenig, wie ich meinen Augenarzt mit meiner Bandscheibe belästigen würde.
Wenn Dein juristisches Fachgebiet Orthographieregeln sind, dann wage ich nicht, Dir auf diesem Feld zu widersprechen.
Jedoch scheinst Du Dich zumindest nicht regelmäßig mit dem StVR zu beschäftigen, wenn Dein Beck die OptimierungsVO zur FeV noch nicht kennt, die schließlich umfangreiche Änderungen der FeV vorgenommen hat.
Mit dem Aktualisieren kannst Du im Übrigen warten, am 19.01.09 tritt die nächste Änderung inkraft.
Es gibt viele Berufe, die profunde Rechtskenntnisse auf bestimmten Gebieten erfordern, die keine Juristenberufe sind.
Zum Thema: Der Wegfall der 2-Jahres-Frist ist inzwischen weitgehend in der Praxis der Fahrerlaubnisbehörden angekommen, zumal die Behörden in einigen Bundesländern schon vor Inkrattreten der Änderungen seit Juni von der Möglichkeit von vorgreifenden Übergangsregelungen gebrauch gemacht haben.
 tolu
08.12.2008, 15:49 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
das ist logik des deutschen rechts. warte lange genug und der letzte depp erhält seinen schein zurück. egal wie es um seine psyche bestellt ist.
das ist jetzt mehr allgemein zu verstehen und nicht speziell auf den konkreten fall bezogen.
 carhol
08.12.2008, 20:56 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
warten wir es einmal ab.
Die MPU- Auflage bleibt 10 Jahre bestehen, die 5 Jahre nach Rechtskraft der betr. Entscheidung zu laufen beginnen, also 15 jahre.
mfg
 Nüdel
27.07.2009, 07:34 Uhr
Führerschein Entzug
1999 Führerschein entzug fahren unter Alkoholeinfluss 16Monate Sperre habe dann rechtzeitig Antrag auf Neuerteilung gestellt musste mpu machen beim ersten mal gleich erfolgreich bekam dann ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt ich sei in die zwei jahres grenze reingerutscht und muss jetzt noch eine theoretische und praktische Prüfung (CE) machen. Konnte dieses aber nicht aus finanziellen Gründen. Die Jahre ging da hin und jetzt hat man mich erwischt fahren ohne Führerschein (ungültiger Führerschein) Gerichtsurteil 1Jahr Fahrverbot und 500€ Geldstrafe. Frage: Was muss ich tun und wo mit muss ich rechnen um mein Führerschein (CE) wiederzuerlangen ? Würde mich freuen wenn ihr mir aus diese Misseure helfen könntet! MFG
 durbanZA
27.07.2009, 11:27 Uhr
zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...
Da hast Du Dir selbst aber ins Knie geschossen.
Aufgrund des Wegfalls der 2- Jahres- Regelung hätte Dir die Fahrerlaubnis nun prüfungsfrei erteilt werden können.
Vermutlich wird Dir bei Neuantrag eine erneute MPU, diesmal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung, auferlegt werden.
Auf diese MPU solltest Du Dich eingehend vorbereiten; Hilfe dazu kannst Du im Forum von www.verkehrsportal.de erhalten.
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte
Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?
Auch noch nach Wochen
Höchstens 24 Stunden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?
Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen
Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen
Auf nachfolgenden Verkehr achten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
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