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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
24.08.2010, 14:56 Uhr

zu: Ohne Schuhe fahren?

Das ist eine gute Frage. Es steht bestimmt irgendwo in irgendeiner Formulierung, dass man geeignetes Schuhwerk tragen muss, was impliziet heisst, ohne Schuhe fahren ist nicht erlaubt. Hab auch ein paar mal im Fernseher gesehen, dass Fahrer mit Schlappen (oder eben Schuhen, die nicht geschlossen sind bzw. nichts fest sitzen) ne Strafe bekommen haben.

Hab mal ein bisschen gestöbert und nichts in die Richtung gefunden...

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24.08.2010, 15:38 Uhr

zu: Ohne Schuhe fahren?

Hier mal einen Fall, bei dem ein Urteil angefochten und aufgehoben wurde:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/geldbusseordnungs
widrigkeit-wegen-auto-fahren-ohne-schuhe-bzw-geeig
netes-schuhwerk_001769.html


Allgemein scheint es aber eher schlecht auszusehen, wenn man keine Schuhe trägt, besonders wenn es dienstliche Fahrten sind und sowieso wenn dabei ein Unfall passiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2010, 19:05 Uhr

zu: Ohne Schuhe fahren?

»Wo steht, dass man Schuhwerk beim Autofahren (PKW oder LKW) tragen muss?«

Für den Lkw-Fahrer gilt § 44 Abs. 2 BGV D 29:

"Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen."

Für den Privatfahrer gibt es keine vergleichbare Vorschrift und eine Ahndung nach der StVO ist nicht möglich. Eine Mithaftung nach einem Unfall kann natürlich in Frage kommen, wenn das falsche oder fehlende Schuhwerk mitursächlich für den Unfall war.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

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Sie dürfen hier nicht wenden

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen