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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rad- und Autofahrer
11.04.2013, 15:09 Uhr

Wenden trotz Geradeauspfeil

Guten Tag,
vor vielen Jahren gab es den Hinweis, dass auf Straßen mit Mittelstreifen (z.B. 4-spurig) auch an den Kreuzungen gewendet werden darf, an denen Linksabbiegen durch weißen Peil auf blauem Grund untersagt ist. Nur das Zeichen für "Wenden verboten" gilt dafür. Ist das immer noch richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
12.04.2013, 17:26 Uhr

zu: Wenden trotz Geradeauspfeil

Man ist sogar doppelter Linksabbieger.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Autobahn

Auf das Ende einer Autobahn

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen