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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claro12
30.08.2014, 14:26 Uhr

Alkohol am Steuer

Hallo aus Luxemburg. Vielleicht bin ich gar nicht richtig hier. Meine Frage ist einfach. Meine Frau wurde mit 1,2 Promille erwischt, d.h. so wurde ihr gesagt.Geschrieben wurde, der Alkoholgehalt si mit einem Dräger 7110 festgestellt worden. Nun lese ich überall, gerichtsfest sei nur der Dräger Alcotest 7110 Evidential. Leider kann keiner mir sagen, ob es dabei um denselben Apparat handelt, weder ADAC, noch ein Anwalt, noch Draeger Luxemburg, noch sonst wer.Wo finde ich eine verwertbare Antwort oder Adresse. dane für eine eventuelle Adresse und beste Grüsse.claro

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
23.10.2014, 09:41 Uhr

zu: Alkohol am Steuer

Dräger 7110 ist sehr allgemein. Man müsste rausfinden, ob die Polizei den Dräger Alcotest 7110 Standard IR / IR EC oder den Dräger Alcotest 7110 Evidential benutzt haben.
Was aber viel wichtiger ist, vor Gericht hat eigentlich nur der Blutalkoholwert Relevanz, da die Atemalkoholtests viel zu ungenau sind.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Mofas und Krankenfahrstühle

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Kleinkrafträder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird