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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern adina
17.07.2005, 19:48 Uhr

Führerschein umschreiben

kann man ein rumänischer Führerschein in Deutschland umschreiben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fallara
17.07.2005, 22:45 Uhr

zu: Führerschein umschreiben

Ja, kannst du machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2005, 23:15 Uhr

zu: Führerschein umschreiben

"Kannst du machen" finde ich etwas knapp formuliert. Eine prüfungsfreie Umschreibung eines rumänischen Führerschein ist nicht möglich, d.h. es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
18.07.2005, 08:50 Uhr

zu: Führerschein umschreiben

...und dies alles auch nur, wenn man zum Zeitpunkt des Erwerbes des rumänischen FS mind. 185 Tage in Rumänien gelebt hat. Wurde der FS nur während eines Urlaubes in Rumänien erworben, wird dieser überhaupt nicht anerkannt und auch nicht umgeschrieben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen