Umschreibung ausländischer Führerscheine
|
|
Die Experten mögen verzeihen, korrekterweise muss es »Umschreibung
ausländischer Fahrerlaubnisse« heißen. Gemeint ist: Man
wandelt eine außerhalb Deutschlands erworbene Fahrerlaubnis in eine deutsche
Fahrerlaubnis um. Ganz so einfach wie das klingt ist es aber nicht.
|
Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit der Umschreibung. Zum Thema "Anerkennung
ausländischer Führerscheine" (für die Zeit vor der Umschreibung
oder bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland) gibt es eine eigene Seite.
Je nachdem, aus welchem Land der Erde die Fahrerlaubnis stammt, sind die Vorschriften
für die Umschreibung unterschiedlich. Teilweise muss die theoretische und/oder
die praktische Prüfung absolviert werden.
Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden,
wenn der Inhaber das in Deutschland geforderte Mindestalter für
die inländische Klasse noch nicht erreicht hat
wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen
Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig
ist, Beispiel "Learner's Permit")
wenn die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis zum
Zeitpunkt der Umschreibung bereits abgelaufen ist,
solange in Deutschland ein Fahrverbot besteht,
wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland
erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war
wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der
ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war
|
Die Vorschrift, dass die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis zwingend innerhalb von drei Jahren erfolgen musste, wurde inzwischen abgeschafft.
EU- und EWR-Führerscheine
Die Umschreibung eines EU- oder EWR-Führerscheins ist freiwillig, denn
der Führerschein gilt in Deutschland unbefristet. Es findet keine Prüfung
statt. Genau das war ja eine der Absichten bei der Einführung des EU-Gemeinschaftsführerscheins.
Eine Liste der EU- und EWR-Staaten finden Sie auf den nächsten Seiten.
Staaten mit vereinfachter Umschreibung
Für viele Staaten der Erde besteht die Möglichkeit, eine dort erworbene
Fahrlerlaubnis prüfungsfrei in eine deutsche umschreiben zu lassen (z.B.
einige Bundesstaaten der USA, kanadische Provinzen). Das liegt entweder daran,
dass diese Staaten eine mit der deutschen vergleichbare Ausbildung verlangen,
oder dass zwischen der BRD und diesen Staaten Abkommen zur gegenseitigen prüfungsfreien
Umschreibung existieren. Das ist natürlich besonders interessant für
Austausch-Schüler oder -studenten, die sich länger als ein halbes Jahr
im Ausland aufhalten, weil die Kosten für eine Fahrerlaubnis dort oftmals
geringer sind als in Deutschland. Inwieweit eine ausländische Ausbildung
zum Überstehen der deutschen Probezeit befähigt, steht auf einem anderen
Blatt.
Eine Liste dieser Staaten mit vereinfachter Umschreibung finden Sie auf den
nächsten Seiten. Dort steht, welche Klassen umgeschrieben werden und ob eine
theoretische oder praktische Prüfung verlangt wird.
Wenn ein Staat dort nicht aufgelistet ist (z.B. "New York"), dann
müssen die deutschen Führerscheinprüfungen absolviert werden.
Der Rest der Welt...
Für alle übrigen, in den Listen nicht genannten Staaten
gilt also bei der Führerschein-Umschreibung: Theorie- und Fahrprüfung
müssen in Deutschland bestanden werden. Es gibt weder gegenseitige Anerkennungs-Verträge
noch eine vergleichbare Ausbildung.
Die Prüfungen
Sollten Prüfungen nötig sein, so verlaufen diese im Grunde genau
wie ganz normale Fahrprüfungen auf Anfängerniveau, es wird nicht mehr
- oder weniger - verlangt. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber, dass
den ausländischen Bewerbern die Fahrprüfung trotz ihrer Erfahrung nicht
unbedingt leichter fällt als den einheimischen Neulingen. 45 Minuten auf
Prüfungsniveau zu fahren ist nicht vergleichbar mit der täglichen Fahrt
von A nach B.
Heißt das, dass man wie ein Anfänger wieder die Fahrschule besuchen
muss? Ja und nein. Die Fahrprüfung kann man in der Tat nur ablegen, wenn
man von einem Fahrlehrer begleitet wird. Für die Ausbildung (Vorbereitung
auf die Prüfung) gelten aber keine Vorschriften — der Kandidat entscheidet
bei einer Umschreibung also selbst, wie intensiv er sich vom Fahrlehrer ausbilden
lassen möchte. Man sollte allerdings bereit sein, die deutschen Besonderheiten
des Straßenverkehrs zu trainieren und falsche Fahr-Gewohnheiten abzulegen,
um die Prüfung zu bestehen.
Die Probezeit
Nach der Umschreibung gilt die deutsche Probezeit (siehe §2a StVG),
wenn seit der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis noch
keine zwei Jahre vergangen sind;
der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis wird voll auf die zweijährige
deutsche Probezeit angerechnet, nur der "Rest" läuft noch
in Deutschland
bestimmte Verkehrsverstöße innerhalb der Restprobezeit
können zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zum Entzug
der Fahrerlaubnis führen (siehe Probezeit) |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|