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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steinzeitheld
06.10.2005, 00:54 Uhr

Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Hallo miteinander...,

heute ist ein Einschreiben bei mir ins Haus reingeflattert, hatte ich schon erwartet... Ich bin vor kurzem Ausserorts wo 80km/h erlaubt war mit 135km/h (Motorrad) gelazert worden!!!, promt 500m weiter von den Grünen auch angehalten worden. Hatte weder Perso noch FS dabei. Ich habe schon 10 Punkte gesammelt, würde mir diese 4 gerne ersparen, darum habe ich aus Panik meinen FS in Frankreich umschreiben lassen in der Hoffnung dass keine Punkte registriert werden. (PS: Ich bin Franzose, habe sowohl eine Deutsche wie auch eine Franz Staatsbürgerschaft)

Jetzt zu meinen Fragen:
- Was soll ich jetzt tun?
- Nützt der Franz. FS mir in dieser Sache was?
- Lohnt es sich per Rechtsanwalt Einspruch wegen falscher Lazermessung Einspruch einzulegen?

What NOW???

mfg, Steinzeitheld

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
06.10.2005, 10:08 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

»- Was soll ich jetzt tun?«

Das Bußgeld bezahlen.

»- Nützt der Franz. FS mir in dieser Sache was?«

Nein, die Punkte werden auf jedem Fall deinem Punktekonto in Flensburg gutgeschrieben, ganz gleich welches Land deinen FS ausgestellt hat.

»- Lohnt es sich per Rechtsanwalt Einspruch wegen falscher Lazermessung Einspruch einzulegen?«

Wenn du keine Hinweise auf eine Falschmessung hast, bringt dies nichts.


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
06.10.2005, 13:18 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Manche Leute werden halt nie schlau ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mpu
15.10.2005, 16:28 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

14 Punkte bedeutet:
1. Die Behörde wird Dich zu einer Psychologischen Schulung auffordern.
An dieser Schulung ist zwingernd teilzunehmen.
Damit werden 2 Punkte im Register gelöscht.
Kommst Du der Aufforderung der Behörde nicht nach, wird die Fahrerlaubnis eingezogen.
Sicher wird die Behörde mit Nachdruck fragen, warum du die Pappe umgeschrieben hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
15.10.2005, 16:36 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Wenn du den französischen Führerschein hast, kann dir dieser nicht in Deutschland entzogen werden. Du wirst aber in diesem Fall statt einem Entzug ein Fahrverbot für Deutschland erhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostsee
28.10.2005, 19:27 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Lasermessungen, die ohne Stativ erfolgten, sollten grundsätzlich angegeriffen werden. Anwalt für Verkehrsreht einschalten und Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen hinzuziehen. Hillft in vielen derartigen Fällen. Siehe auch Veröffentlichung vom ADAC zu den Messungen. Ausländische Fahrerlaubnis hilft für BRD nicht weiter.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn