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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
20.10.2005, 17:36 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Hey Simona,

das Thema hatten wir letzdens schon mal mit dem Führerschein in Polen.

Wenn du in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, mußt du einen angemeldeten Wohnsitz für mindestens ein halbes Jahr in dem Land haben wo du fahren willst. Den Wohnsitz mußt du auch tatsächlich nutzen. Wenn du keinen anmeldest, aber Arbeit oder Familie dann der Grund sind, warum da einen lebst, ist das auch OK. Aber 6 Monate sind fest. Manche Fahrschulen bilden dich auch früher früher aus, das ist aber nicht die Regel.

Und wie lange du dann brauchst, um die Fahrprüfung zu bestehen, liegt an deinen Fähigkeiten. Und wenn du bestanden hast, kannst ihn dann da umschreiben lassen, wo du dann wieder wohnst.

Sorry, aber um die Wohnsitzregelung kommst du nicht drum herrum.

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20.10.2005, 17:50 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Ach ja, jetzt wo ich es lese...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Bremsen und nach rechts ausweichen

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen