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Auslandsführerschein

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13.02.2006, 14:15 Uhr

Nachweis des Auslandsaufenthaltes

Hallo liebe Fahrfreunde,

ich befinde mich seit August 2005 in Spanien und werde auch noch bis zum Sommer hier bleiben. Nachdem ich die Sprache jetzt einigermassen beherrsche möchte ich meinen Motorradführerschein hier machen und wollte wegen der 185 Tage-Regelung wissen was ich bei einer evt. Umschreibung in Deutschland denn vorweisen muss um zu beweisen das ich länger als ein halbes Jahr hier in Spanien war. Muss ich mir eine Bestätigung bei einem Amt über meinen Aufenthalt hier besorgen oder genügen meine monatlichen Mietbelege. Vielleicht hat in der Hinsicht ja schon jemand Erfahrungen gemacht. Viel Dank im Voraus,
Prefect

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss