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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mariej
16.03.2006, 13:14 Uhr

Führerschein in Deutschland für Französin

Hallo Zusammen,
ich bin französin und ziehe nach Köln zu meinem Freund in ein paar Wochen, um da ein Job zu suchen. Ich möchte die Zeit der Jobsuche nutzen, um mein Führerschein zu machen, also am besten sobald ich ankomme. Ich werde mein Wohnsitz in Köln anmelden, aber ich verstehe nicht die Geschichte von den 185 Tagen, wär nett wenn mir jemand erklären könnte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
16.03.2006, 13:42 Uhr

zu: Führerschein in Deutschland für Französin

Also meines wissen sind die 185 Tage nur dafür da, wenn du als DEUTSCHER im AUSLAND den Führerschein machen willst und ihn danach in D umschreiben lassen willst.
Diese regelung ist dafür da, den Führerscheintourismus zu unterdrücken, da du ja ein halbes Jahr in diesem Land gelebt haben musst.

Um hier einen FS zu machen musst du glaube ich hier dein ordendlichen Wohnsitz haben. Also du musst nachweisen dass du länger bleibst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

An Taxenständen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Überholsignal