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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fledermaus
14.04.2006, 16:56 Uhr

MPU später in Deutschland nachholen??

Nach 12Jahren unfallfreier Fahrt ist mir ein Unfall unter Medikamenten und auch etwas Alkohol (1,0 Promille) passiert. Ich rammte beim Sekundenschlaf ein parkendes Auto und hinterließ nur einen Zettel mit Adresse und sagte bei einer Tankstelle Bescheid-holte aber keine Polizei und fuhr Heim. Das wurde aber als Fahrerflucht ausgelegt und es war meine letzte Fahrt! Mein Führerschein wurde eingezogen und ich erhielt eine Sperrfrist. Das alles ist jetzt 6Jahre her und ich könnte/müßte den Führerschein neu machen. Doch wegen dieses damaligen Verstoßes rechne ich hier mit einer MPU, die ich gerne umgehen würde. Sollte ich im Ausland eine Wohnsitzmöglichkeit haben und den FS dort auch legal erwerben,kann dann trotzdem noch eine MPU in Deutschland auf mich zukommen? Denn wie ich im Forum gelesen habe, dürfen die FS a.d.Ausland nicht einfach eingezogen werden und Ende.Aber in wieweit halten sie hier einer Kontrolle stand?? Ich habe mittlerweile kein Problem mehr mit Alkohol oder Medikamenten, also bin fit-mein Geldbeutel weniger. Daher möchte ich nicht unnötige MPU`s bezahlen - aber noch weniger irgendeine Fahrschule im Ausland, wenn es keinen Sinn macht. Macht es für mich Sinn?? Ich wäre dankbar für Eure Info : )

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird