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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Moccafix
02.05.2007, 18:05 Uhr

Ueberschreibung Von USA Fuehrerschein

Hey,
Ich war 10 Monate in den USA und habe meinem Autofuehrerschein gemacht.
Nun hab ich gehoert das ich damit fuer 6 Monate in Deutschland fahren kann und der dann ueberschrieben wird.
Ich habe den Fuehrerschein von Virgina muss ich da nun irgendeine Pruefung nochmal machen?
Was mache ich nach den 6 monaten, ich bin dann erst 17 und 9 Monate kann ich den dann trotzdem ueberschreiben lassen und fahren???

Ich hoffe ihr koennt meine Fragen beantworten. Vielen Danke dafuer jetzt schon.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.05.2007, 18:07 Uhr

zu: Ueberschreibung Von USA Fuehrerschein

sieh mal in die anlage 11 der fev. findestdu hier auf der site.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.05.2007, 19:26 Uhr

zu: Ueberschreibung Von USA Fuehrerschein

»... muss ich da nun irgendeine Pruefung nochmal machen?«

Nein.

»Was mache ich nach den 6 monaten, ich bin dann erst 17 und 9 Monate«

Nach Ablauf der 6 Monate musst du warten bis du 18 Jahre alt bist. Den Antrag auf Umschreibung kannst/sollst du schon früher stellen (z.B. 4-6 Wochen vorher), aber den deutschen Führerschein bekommst du frühestens am 18. Geburtstag.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch den Fahrtwind

Durch die Geschwindigkeit

Durch den Kurvenradius

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt