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Auslandsführerschein

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14.05.2007, 19:19 Uhr

Argentinischer Führerschein in Deutschland

Hola!
Ein Bekannter von mir hat einen argentinischen Führerschein. Seit ein paar Jahren lebt er in England. Dort musste er nach einem Jahr einen Test machen, weil seine argentinische Fahrerlaubnis abgelaufen war. Nun kommt er für längere Zeit nach Deutschland. Kann mir jemand sagen, ob er mit dem argentinischen Schein in Deutschland fahren darf? Wenn ja, wie lange? Muss er eine Prüfung ablegen?

Fragen über Fragen....
Vielen Dank für eine Antwort!
Nora

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14.05.2007, 19:28 Uhr

zu: Argentinischer Führerschein in Deutschland

Wenn Dein Bekannter im Besitz einer gültigen argentinischen Fahrerlaubnis ist, so kann er damit 6 Monate in Deutschland fahren. Danach verliert die FE ihre Gültigkeit.
Da Argentinien nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist, werden argentinische Fahrerlaubnisse nicht umgeschrieben. D.h. Dein Bekannter müsste die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb einer deutschen FE ablegen; da er aber im Vorbesitz einer argentinischen war, müsste er nach § 31 Abs. 2 FeV z.B. keine Pflichtfahrstunden und Theorieunterricht nehmen.
Ein paar Fahrstunden sollte man jedoch einplanen, da einen ganz ohne kein Fahrlehrer zur Prüfung anmelden wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich