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Auslandsführerschein

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06.12.2007, 13:12 Uhr

Vorfahrt genommen & Unfall

Hallo,

Ich habe einem anderen Vorfahrt genommen und es kam zu Unfall. Die Polizei wurde benachrichigt. Ich habe auch einen ausländischen Führerschein. Mein Auto ist aber noch in Deutschland versichert (Laufzeit 1 Monat). Mit der Versicherung ist es mir wesentlich klar, dass die Kosten für die verursachten Schaden in dem anderen Auto die Versicherug übernimmt und ich muss selber die Reparaturkosten für mein Auto tragen. Die Frage ist aber: Mit wieviel Bußgeld muss ich noch rechnen & wieviele Pukte verliere ich & wird es noch irgenwelche Kosten geben?
Vielen Dank im voraus für Ihre Anworten

Grüsse
slitmen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.12.2007, 13:52 Uhr

zu: Vorfahrt genommen & Unfall

Hallo, willkommen im Forum :)

» Mit wieviel Bußgeld muss ich noch rechnen «

Vermutlich mit 60 Euro, das ist der Regelsatz für eine Vorfahrtsmißachtung mit Unfallfolge.

» wieviele Pukte verliere ich «

Keine. Du bekommst sogar welche. Derer nämlich 3 ;)

» wird es noch irgenwelche Kosten geben? «

Der Bußgeldbescheid ist gebührenpflichtig und kostet in der Regel ca. 25 Euro.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen sauber sein

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können in diesem Wohngebiet auftreten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B

Einmündungen werden übersehen

Es wird zu schnell gefahren

Kinder können unerwartet auf die Straße laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung