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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern raphaela
07.10.2008, 16:43 Uhr

neue regelung ? für tschechische führerscheine?

hallo ich habe mal eine frage

wenn man 2005 den führerschein in tschechien gemacht hat, alle kriterien damals erfüllt hat, ist er nun nach angeblich neuen eu richtlinien " nicht mehr gültig" ?

so viele meinungen habe ich schon eingeholt, doch nie bekam ich eine antwort die sich mit einer anderen antwort deckt.......jeder redet von neukosten.......und diese spreizen sich auch so derart auseinander.....zw. 1000 und 3500 euro...dass ich nicht mehr weiss, was hier eigentlich richtig und was abzocke ist...

lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.10.2008, 18:04 Uhr

zu: neue regelung ? für tschechische führerscheine?

Wenn du "alle Kriterien" erfüllt hast, dann ist dein CZ-Führerschein auch gültig. Ich vermute aber, dass mindestens eines der Kriterien fehlt ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Nicht mehr überholen

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Geschwindigkeit verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen