carhol
23.01.2009, 17:28 Uhr
zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland
das ist ein problem.
dein wohnsitz ist d-land weil du hier gemeldet bist.
mietvetrag und aufenthaltsgenehmigung reichen nicht.
mfg
Georg_g
23.01.2009, 20:32 Uhr
zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland
Ich sehe das anders, denn der Wohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und wo man sich wegen persönlicher und beruflicher Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr aufhält. Dass in Deutschland noch ein Wohnsitz gemeldet ist, schadet dieser Definition nicht, kann aber im Einzelfall den Nachweis etwas erschweren.
Welche Nachweise man zur Darlegung des ausländischen Wohnsitzes bringen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Ich nehme an, dass aus der türkischen Aufenthaltsgenehmigung nicht hervorgeht, dass man sich tatsächlich in TR aufgehalten hat.
Im Prinzip kann man alles vorlegen, was irgendwie zum Nachweis dienen könnte, dass man tatsächlich im Ausland war. Der Mietvertrag ist da für den Nachweis schon geeigneter, evtl. Bestätigung der Bank über ein vorhandenes Konto, Hin- und Rückflugticket, Ein- und Ausreisestempel im Pass, Kaufbelege etc. pp.
carhol
23.01.2009, 22:18 Uhr
zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland
in d-land gibt es eine meldepflicht, gibt es das in der türkei auch? wenn ja und du bist nicht gemeldet (was aus deinem posting nicht ersichtlich ist) hast du m.m. schlechte karten da du nicht ausreichend deinen wohnsitz belegen kannst.
Aufenthatsgenehmigung, flugtickets, usw. sind zwar anzeichen, aber keine eindeutigen beweise.
mfg
@georg
überprüfung gehabt ?
Georg_g
23.01.2009, 22:45 Uhr
zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland
»überprüfung gehabt ?«
Ich nicht, aber ein Kollege. Bin aber auch demnächst dran ...
carhol
24.01.2009, 00:06 Uhr
zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland
waren das die aussagen von dem ÜBERprüfer oder die vom sva?
asdf555
24.01.2009, 12:39 Uhr
zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland
Hi Georg_g. Welches Forum?
Rog, was genau bedeutet "Auslandsjahr"?
Falls Du jeden Tag in der Türkei zur Arbeit gehst oder zur Schule, so müsste m.M. nach als Nachweis des Aufenthalts eine Bestätigung hierüber genügen.
Es kann wohl niemand anzweifeln, dass Du nach der Arbeit/Schule von der TR nach DE fährst und am anderen Morgen wieder hin.