dakevstar2004
14.06.2010, 17:21 Uhr
Motorradführerschein Polen
Tag zusammen.
Ich wollte meinen Motorradführerschein in Polen machen und wollte jetzt wissen, ob ein Zweitwohnsitz bei der Oma vom Kollegen reicht.
Ich würde dann nächsten Monat runter fliegen mich Melden und dann drei Monate später wieder runter fliegen und meinen Führerschein dort machen.
Dann habe ich ja einen Polnischen Führerschein, wird der dann hier ohne wieteres anerkannt oder nicht?????
Danke im vorraus für eure Antworten.
Gruß Kevin
durbanZA
14.06.2010, 21:08 Uhr
zu: Motorradführerschein Polen
Der ausländischer EU- Führerschein ist hier nur gültig, wenn man seinen ordentlichen Wohnsitz ("Lebensmittelpunkt") zum Zeitpunkt des FE- Erwerbs im betreffenden Ausland hatte (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV).
Der eingetragene Wohnsitz ist dabei nur Anhaltspunkt.
Der Lebensmittelpunkt wird angenommen, wenn man sich mind. 185 Tage im betreffenden Staat aufgehalten hat (§ 7 FeV).
Ein Zweitwohnsitz wird daher kaum überzeugend sein.
Solltest Du Dich 185 Tage in Polen aufgehalten haben, würde hier eine polnische FE voll gültig und müsste nicht umgeschrieben werden (§ 28 Abs. 1 FeV).
dakevstar2004
15.06.2010, 18:22 Uhr
zu: Motorradführerschein Polen
Aber dann müsste ich mich hier abmelden und könnte nicht mehr abreiten gehen und so???
das muss man doch irgendwie umgehen können.
gruß
carhol
15.06.2010, 18:26 Uhr
zu: Motorradführerschein Polen
nur auf illegaler weise und damit wäre der führerschein auch illegal und somit wertlos.
mfg