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Auslandsführerschein

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12.08.2011, 18:10 Uhr

Rückumtausch Führerschein

Hallo,

ich habe vor einem Jahr meinen deutschen Führerschein in einen kanadischen getauscht. Jetzt wollte ich das ganze wieder rückgängig machen und meinen deutschen wieder haben, allerdings wurde der deutsche wohl von der Behörde vernichtet weil sie nicht wussten wann ich wiederkomme.
Mein eigentliches Problem ist, dass die jetzt eine übersetzung meines kanadischen Führerscheins haben wollen um den wieder zurück umzuschreiben.

Meine Angst dabei ist, das mir Führerscheinklassen verloren gehen. Hat da jemand Erfahrungen mit?

Das Bundesministerium für Verkehr schrieb mir folgendes dazu:
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem zuständigen
Fachreferat kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Auskunft Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist zutreffend. Die
Rechtsgrundlage ist § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Entsprechend dem
Grundsatz, dass jeder grundsätzlich nur im Besitz eines
Führerscheindokumentes sein soll, wird der deutsche Führerschein
vernichtet, wenn ein ausländischer Führerschein erworben wurde. Ein
Vergleich mit einem verloren gegangen Führerschein trägt nicht, da Sie
dann nicht im Besitz eines Führerscheindokumentes wären. Als Verursacher
für den Aufwand der Umschreibung ist es daher auch selbstverständlich,
dass Sie die für die Behörde entstehenden Kosten zu tragen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Hat da jemand schon Erfahrungen mit einem Rückumtausch gemacht?

Gruss

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie dürfen hier nicht links abbiegen