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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Franko0908
30.08.2011, 19:35 Uhr

Mit ukrainischen Führerschein in Deutschland fahren?

Hallo,
Ich habe eine Freundin die in Deutschland ein Freiwilliges Soziales Jahr machen will, das in der Regel ein ganzes Jahr läuft! Für viele Stellen ist ein Autoführerschein Voraussetzung!

Sie hat seit ca. 3 Jahren einen ukrainischen Führerschein!
Darf Sie mit Ihren Führerschein auf deutschen Straßen fahren?
Wie ich gelesen habe, geht das nur bis zu 6 Monate!

Muss man irgendwelche Anträge oder ähnliches stellen um fahren zu können?

Oder auf gut deutsch gesagt, einfach ins Auto steigen und für 6 Monate problemlos fahren ?

Für weitere Informationen würde ich mich sehr freuen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.09.2011, 13:18 Uhr

zu: Mit ukrainischen Führerschein in Deutschland fahren?

Deine Freundin darf mit ihrem ukrainischen Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren. Dafür muss sie keinen Antrag stellen.

In diesem speziellen Fall ist es auch möglich, dass die 6 Monate auf bis zu 12 Monate verlängert werden, wofür dann aber tatsächlich eine Beantragung notwendig ist. In § 29 Abs. 1 FeV jeißt es dazu:

"Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird."

Wenn deine Freundin Unterlagen beibringen kann, aus denen hervorgeht, dass sie in D ein freiwilliges soziales Jahr macht und somit nicht länger als ein Jahr in D bleiben wird, können also die 6 Monate auf bis zu 12 Monate verlängert werden. Wie gesagt, muss diese Fristverlängerung bei der Führerscheinstelle beantragt werden und einen Rechtsanspruch darauf hat man wohl nicht. Ich würde aber vermuten, dass das bei einem freiwilligen sozialen Jahr genehmigt wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie anhalten