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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ruko1
21.05.2010, 09:55 Uhr

Blinken im Kreisverkehr

Die Regel fürs Blinken im Kreisverkehr ist nicht optimal. Will man schon bei der folgenden Ausfahrt wieder abfahren, liegt die meist nur wenige Meter nach der gerade erfolgten Einfahrt. In diesem Fall sollte man schon bei der Einfahrt blinken dürfen bzw. müssen. Die neue Regel wäre simpel und universell: das Blinken muss immer eindeutig und so früh wie möglich erfolgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.05.2010, 11:37 Uhr

zu: Blinken im Kreisverkehr

so einfach kannst du es dir machen. wenn beim einfahren in den kreis das blinken vorgeschrieben wäre, wäre es abbiegen, d.h. fussgänger die zur mittelinsel wollen hätten "vorfahrt".
über die problematik haben sich verkehrsexperten - ungelogen - jahrelang den kopf zerbrochen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
21.05.2010, 14:06 Uhr

zu: Blinken im Kreisverkehr

Ich sehe darin keinen Vorteil, denn darauf verlassen kann man sich ohnehin nicht. Selbst wenn sich nachweisen ließe, dass der Einfahrende geblinkt hat, hätte man immer noch eine Mitschuld, wenn es kracht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.05.2010, 10:43 Uhr

zu: Blinken im Kreisverkehr

Sinnvoller wäre es vielmehr, die in manchen Gemeinden wie Unkraut aus dem Boden schiessenden Bonsai-Kreisverkehre zu verbieten. Einen Mindest-Durchmesser sollte ein Kreisverkehr schon haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
25.05.2010, 15:48 Uhr

zu: Blinken im Kreisverkehr

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen:
Einfach ignorieren wie und wann die anderen Verkehrsteilnehmer blinken!
Klingt zwar komisch, hat mich aber schon vor dem ein oder anderen Crash in einem Kreisverkehr bewahrt, denn nur die wenigsten wissen wie man sich an einem Kreisverkehr zu verhalten hat / verhalten sich ordnungsgemäß.
Ich fahre dann in den Kreisverkehr, wenn links eine aureichend große Lücke kommt bzw. eindeutig ist, dass das von links kommende Fahrzeug auch wirklich abbiegt.
Kann auch der Aussage von to nur zustimmen!
(natürlich blinke ich selber immer vorschriftsmäßig)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Kindern

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr