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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
aadd
27.05.2011, 12:44 Uhr
Zeichen
Hallo an alle,
bin neu hier und habe eine erste Frage:
Habe geparkt direkt hinter einem Schild 283-30 mit 315-55 und zwei Verwarnungsgelder (60 €) kassiert. Dieser Bereich war noch mit temporärem Halterverbot 283 umstellt. Nach Widerspruch wurde mir mitgeteilt, dass das temporäre Halteverbot die die Gültigkeit des Zeichens 315 aufhebt. Ist diese Information korrekt? Hab mich sehr geärgert, da ich mir sicher war, dass 283 und 315 eigentlich das Parken erlauben.
Einen Tag später hat das Ordnungsamt Zeichen 315 mit Folie eingepackt.
Vielen Dank im Voraus!
Peg
27.05.2011, 18:50 Uhr
zu: Zeichen
Upps, eine Frage, die dir vielleicht besser die beantworten können, die beruflich Schilder aufstellen, oder Anweisungen dafür geben.
EINIGE davon findest du hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx
Ich denke, da wirst du schneller die Antwort, die Erklärung dafür und entsprechende Links (für einen evtl. Widerspruch) bekommen.
milanista305
27.05.2011, 22:45 Uhr
zu: Zeichen
Mir erschließt sich absolut nicht, was Du falsch gemacht haben sollst, sofern Du auf dem Gehweg geparkt hast.
"Umleitung" hat absolut Recht, da die Zeichen ja komplett unabhängige Bereiche regeln.
Peg
27.05.2011, 23:19 Uhr
zu: Zeichen
Darauf kommt es an:
»Dieser Bereich war noch mit temporärem Halterverbot 283 umstellt.«
Und dazu sagt die Anlage 2 unter Punkt 8 "Halten und Parken"
( unter lfd. Nr. 61 - Erläuterungen):
»2. Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben.«
Nun glaubt bloß nicht, ich wäre so schlau gewesen.
Ich habe nur die Antwort abgeschrieben, die @aadd, in dem empfohlenen Nachbarforum, auf seine Frage erhielt. ;o)
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=92149&view=findpost&p=1057157212
milanista305
27.05.2011, 23:23 Uhr
zu: Zeichen
Interessant, nur warum waren die Schilder, welche ja anscheinend gegensätzlich sind, zusammen aufgestellt?
Peg
27.05.2011, 23:36 Uhr
zu: Zeichen
Gegensätzlich sind sie ja nicht.
In der Erläuterung stand, dass die temporären die festmontierten in der Gewichtig- (oder Richtig)keit übertrumpfen.
Das muss man aber erst einmal wissen, wenn man die gesamte StVO (und ihre Anlagen) nicht stets im Kopfe mit sich trägt. :o/
Um es auch für den Rest der Verkehrsteilnehmer klar zu machen, wurde das Schild 315 verhüllt. Für @aadd war es in dem Moment leider (schon 2x) zu spät.
Es wird der Moment kommen, an dem die temporären Schilder einkassiert werden und der Sack vom Schild 315 wieder verschwindet.
Sonst wären die Schilder ja nicht temporär. ;o)
Peg
28.05.2011, 09:33 Uhr
zu: Zeichen
Na, wenn ich dazu die Antwort unseres §§-Spezialisten ( ;o) ) sehe, kommen mir so meine Zweifel ....
Dafür müsste es mE erst einmal §§ geben, die eindeutig klären, was die Schilderaufsteller zu beachten haben.
Warten wir es ab. Ich hoffe, die laufen noch auf. Wer weiß was die noch aus der Schublade holen ....
Vorher wird wohl der oa § alleine maßgeblich sein. :o(
milanista305
28.05.2011, 12:31 Uhr
zu: Zeichen
@ Peg:
Sorry... Habe das "temporär" übersehen...
Aber warum hebt denn 283-temporär das Parken auf dem Gehweg auf, während das festmontierte nicht im Widerspruch dazu steht? Da muss man aber erstmal ganz schön Paragraphen wälzen, bis sich einem das erschließt. Es wäre doch viel leichter zu verstehen gewesen, wenn die Schildaufsteller einfach das Z. 315 direkt verhüllt hätten, ohne ein temporäres Schild aufzustellen...
Peg
28.05.2011, 16:00 Uhr
zu: Zeichen
»Es wäre doch viel leichter zu verstehen gewesen, wenn die Schildaufsteller einfach das Z. 315 direkt verhüllt hätten, ohne ein temporäres Schild aufzustellen...«
Wo ist die BEIFALLTASTE?????????????????????? ;o)
aadd
29.05.2011, 22:23 Uhr
zu: Zeichen
Hallo an alle,
wahnsinn, welche Diskussion sich hier entwickelt hat. Genau, man hätte es direkt verhüllen sollen und alles wäre klar gewesen. Leider kannte ich mich im Paragrafendschungel nicht aus und möchte mich jetzt nicht weiter mit rumärgern, so dass ich es bezahlen werde.
Unglaublich aber, was mir als Autofahrer an Wissen zugemutet wird. Irgendwie fühl ich mich shcon etwas vera......
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Peg
30.05.2011, 06:25 Uhr
zu: Zeichen
Ich würde es machen wie du, @aadd:
Mit einem Grollen zahlen ......
Aber mit dem guten Wissen dazu gelernt zu haben
und dass auch andere durch das eigene Erleben schlauer wurden. ;o)
Dafür bedanke ich mich auch bei dir.
Ohne deine Frage wäre es mir vielleicht in Zukunft nicht anders ergangen als dir nun.
durbanZA
01.06.2011, 21:35 Uhr
zu: Zeichen
Wenn man die Sache ganz kompliziert machen will, hängt die Beantwortung der Frage übrigens davon ab, welche StVO man zur Zeit für wirksam hält:
Nach der neuen StVO (V46) gehen "temporäre" Haltverbotszeichen anderen Regelungen vor (übrigens eine äußerst bescheuerte Regelung), nach der alten (V45) entstände eine widersprüchliche Verkehrszeichenregelung, die jedenfalls nicht zu Lasten des VT ein Haltverbot begründen kann.
Da aber zur Zeit nicht klar ist, welche der beiden StVOen gilt, ist ein Vorgehen gegen die Knöllchen eine ziemlich wackelige Sache.
Bisher schiffen sich die Gerichte geschickt um die Beantwortung der Frage herum.
Ich würde da kein Fass aufmachen, wollte das aber nur mal anmerken.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte
Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Abbiegen verboten
Einbahnstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug
Mit Querverkehr vor der Kurve
Mit einer gefährlichen Linkskurve
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