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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kitty
24.02.2005, 18:19 Uhr

Rote Ampel!!!

Hallo liebe Leute...
Gestern abend hab ich wohl den dümmsten fehler meines Lebens gemacht. ich hab ne rote ampel überfahren, war zwar n grüner blechpfeil dran aber naja wie schon gesagt, nur aus blech! und natürlich waren die grünen männer grad unterwegs und haben mich erwischt! das problem ist jetzt, ich bin grade mal 18 und hab erst ein halbes jahr meinen führerschein! also eigentlich noch 1 1/2 jahre probezeit!
meine frage ist jetzt, wie lange wird es dauern bis ich den bescheid zum aufbauseminar bekomme?? und fallen dann meine punkte nach dem siminar weg oder bleiben sie? und wie lange krieg ich dann nochmal probezeit?
danke schon mal im voraus...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.02.2005, 19:35 Uhr

zu: Rote Ampel!!!

Du wirst jetzt erstmal einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem auch die Punkte erwähnt werden. Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt mit separater Post, das kann noch Monate dauern.

Nein, die Punkte verfallen nicht durch die Teilnahme an der Nachschulung, sondern frühestens nach zwei Jahren, aber auch nur, wenn innerhalb dieser zwei Jahre keine neuen Punkte dazugekommen sind.

Deine Probezeit verlängert sich um zwei, also auf insg. vier Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Zum Überholen

In keinem Fall

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- vorausschauend fahren

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt