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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vwfreak
06.03.2005, 19:58 Uhr

hilfe sehr dringend nötig!!!!!!!!!!!!!!!!!!

hallo!

ich habe ein problem ich bin letztes jahr ein bißchen zu schnell unterwegs gewesen und habe 3 punkte und ca 150 euro geldstrafe. so dazu mußte ich 1 monat abgeben und ein asf seminar mit machen. dazu hatte ich aber nicht das geld ,im oktober nach den 4 monaten frist habe ich mein lappen dann abgeben so jetzt habe ich das geld zusammen und mache das asf seminar und mir wurde gesagt ich muss ein antrag auf wiedererteilung des führescheines stellen beim straßenverkehrsamtes und die sagten mir das der führeschein neu gedruckt wird und mich an bearbeitungskosten 112,60€
kosten. warum kriege ich ein neuen lappen es sind doch noch keine 2 jahre um?????
ist das korekt mit dem geld???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.03.2005, 20:27 Uhr

zu: hilfe sehr dringend nötig!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nach dem Entzug wurde ein alter Führerschein geschreddert. Deshalb muss jetzt ein neuer ausgestellt werden, ob die Kosten richtig sind, weiß ich nicht, müsste aber etwa soviel kosten wie bei der ersten Beantragung auch.
Die 2 Jahre haben damit nichts zu tun, wenn die um wären, müsstest du vor der Wiedererteilung die praktische und theoretische Prüfung neu machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung