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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen
Zügig links abbiegen
Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers
Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
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