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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte
Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn
Vor alkoholisierten Autofahrern
Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?
Durch bestimmte Medikamente
Durch Übermüdung
Durch Alkohol und andere berauschende Mittel
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen
Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren
Der Lkw wird anhalten
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