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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen
Ich lasse den blauen Pkw durchfahren
Ich lassen den gelben Pkw durchfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte
Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?
Taxen
Schulbussen
Linienbussen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie müssen links blinken
Sie dürfen nicht nach links abbiegen
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