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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
05.07.2005, 08:02 Uhr

Verkehrspsychologische Beratung

Hey ho!

Wenn man eine verkehrspsychologische Beratung gemacht hat und auch die 2 Punkte in Flensburg abgezogen worden sind, aber man hatte in der Zeit noch eine Bußgeldsache laufen.

Können die Landkreise oder sonst wer diese Punkte wieder nichtig machen in Flensburg?

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Der Ötz
05.10.2005, 17:57 Uhr

zu: Verkehrspsychologische Beratung

Hey hey,

soweit ich weiß, kann man diese Beratung nur alle fünf Jahre machen, um so den Punkteabzug zu erhalten. Weitere Maßnahmen für den Punkteabbau gibt es meines Wissens nicht. Du kannst aber auch dein Punktekonto auffüllen bis zum Führerscheinentzug und holst ihn dir dann wieder. Dann ist dein Punktekonto wieder leer. Oder du fährst einfach mal zwei Jahre vernünftig. Dann ist dein Konto auch wieder leer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten