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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sincity
15.09.2005, 14:53 Uhr

abgelaufene Hu/AU

Hallo an alle
Bei mir stand gestern die polizei vor der Tür und begutachtete mein Wagen.Wir wohnen in einem ruhigen Viertel, wo ich noch nie ein streifenwagen gesehen habe.Leider ist mein Tüv vor 5 Monaten abgelaufen.Ich erhielt eine Mängelkarte.Auf die Frage warum ihnen ausgerechnet mein Wagen aufgefallen ist, sagten sie sie hätten ein Tip aus der Bevölkerung erhalten.
Jetzt meine Fragen.Hat die polizei nichts besseres zu tun als solchen Hinweisen sofort nachzugehen? Bzw. kann ein Bürger einfach so bei der polizei anrufen und mal eben mitteilen das bei dem und dem die Plakette abgelaufen ist? Ich dachte immer die ermitteln nur auf Anzeige? Aber sowas ist doch keine Anzeige wert oder.ach ja, was würde mich wohl das Bußgeld kosten bzw. gibt es wohl Punkte?
Danke schon mal für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.09.2005, 15:21 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

Bzw. kann ein Bürger einfach so bei der polizei anrufen ...

Klar, jeder, der ein Telefon hat, kann bei der Polizei anrufen.

Ich dachte immer die ermitteln nur auf Anzeige?

Das, was der Anrufer gemacht hat, war ja eine Anzeige.

was würde mich wohl das Bußgeld kosten bzw. gibt es wohl Punkte?

Kostet 25 Euro. Punkte gibt es erst bei einer Überschreitung um mehr als 8 Monate.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kerstin27
15.09.2005, 16:53 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

Ich versteh gar nicht, warum Du Dich so aufregst, Sincity. Schliesslich hast Du selbst darauf zu achten, wann HU/AU fällig sind. Es ist das recht von jedem Bürger dies auch zu melden und die Polizei macht dann nur ihren Job.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
15.09.2005, 20:25 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

»Es ist das recht von jedem Bürger dies auch zu melden und die Polizei macht dann nur ihren Job.«

Wenn das allerdings wirklich so ein ruhiges Viertel ist, wo vielleicht ohnehin fast jeder jeden kennt, dann könnte sich der aufmerksame Bürger ja auch erstmal bei der betroffenen Person melden oder (selbst wenn nicht jeder jeden kennt) ein nettes Zettelchen hinter die Scheibe klemmen ("Nur zur Erinnerung: Ihr TÜV ist abgelaufen! MfG, Mitbürger"). Wenn sich dann drei Wochen später noch immer nichts getan hat, kann man immer noch die Rennleitung informieren, wenn einem das so ein Anliegen ist, dass die TÜV-Plakette bei dieser Karre in Ordnung ist.

So allerdings kann ich nur sagen: Sch...denunziant!

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
16.09.2005, 09:19 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

» So allerdings kann ich nur sagen: Sch...denunziant! «

Wenn es um die Sicherheit auch anderer Menschen geht dann ist das kein Denunziantentum mehr. Es geht hier doch nicht um einen Parkverstoß. Hab kein Verständnis dafür 5 Monate ohne TÜV rumzufahren. Gerade seit dem Unfall auf der Wiehltalbrücke, die gar nicht so weit weg ist von mir, kotzen mich solche Leute ziemlich an.



Für die, die es nicht wissen Unfall Wiehltalbrücke:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,372427,0
0.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kerstin27
16.09.2005, 11:22 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

Ich möchte hier nun wirklich keinen persönlich angreifen. Aber ich verstehe es einfach nicht. Ich meine, Jeder ist doch für sich selbst verantwortlich. Daher sollte man davon ausgehen, dass man als Autofahrer gewisse Vorschriften und Regeln einhalten kann, was auch gut ist und sein muss, denn schliesslich hat es ja alles Sinn und Zweck. Aber sowas ist genau das Gleiche wie mit Parksündern. Argumente wie "Ich stand doch nur 2 Min. im Parkverbot und schon bekomme ich eine Knolle" kann ich gar nicht nachvollziehen. Auch wenn es "nur" 2 Minuten waren, selbst wenn es nur 30 Sek. sind, so ist der Fehler begangen und man muss dafür gerade stehen. Andere Leute, wie Politessen oder die Mitbürger die in diesem Fall den Ablauf von HU/AU gemeldet haben, können ja nichts für das Vergehen des "Täters". Dafür ist allein der Autofahrer zu verantworten und ich finde es gut und richtig, dass das Ordnungsamt, die Polizei und wer sowas macht, dem nachgeht. Leute, die sich noch darüber aufregen angeschwärzt worden zu sein, verstehe ich absolut nicht. Denn schliesslich haben sie den Fehler begangen. Da kann man sich doch nicht über Andere aufregen oder Andere für seinen eigenen Fehler verantwortlich machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
16.09.2005, 11:50 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU, @Chiller

»Wenn es um die Sicherheit auch anderer Menschen geht dann ist das kein Denunziantentum mehr. Es geht hier doch nicht um einen Parkverstoß.«

Das sind zwei Paar Schuhe. Dass man den Betreffenden darauf aufmerksam macht, dass die Überprüfung überfällig ist und ehebaldigst nachgeholt werden soll, ist ja vollkommen okay. Aber dafür muss man nicht gleich zur Rennleitung petzen laufen, ein Anruf oder Zettelchen tut's auch.

Und was der unter dem Spiegel-Link beschriebene Unfall mit einer abgelaufenen TÜV-Plakette zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. Nicht, dass ich das Fahren mit zu wenig Profiltiefe gutheiße, aber das scheint mir hier wahrlich nicht die Unfallursache gewesen zu sein :-?

Gruß, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
16.09.2005, 12:08 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

Das Urteil ist mittlerweile gefällt (anderthalb Jahre Knast) und demzufolge hatten die abgefahrenen Reifen eine entscheidende Wirkung, dass der Wagen auf der nassen Straße ins Schleudern geriet. Bei einer rechtzeitigen TÜV-Vorführung wäre dieser Mangel aufgefallen und der LKW-Fahrer könnte noch leben.


» Dass man den Betreffenden darauf aufmerksam macht, dass die Überprüfung überfällig ist und ehebaldigst nachgeholt werden soll, ist ja vollkommen okay. «

Nicht wenn es um Verkehrssicherheit geht und schon gar nicht bei 5 Monaten Verzug. Zumal du auch so tust als ob demjenigen der Kopf abgerissen wird. Das Knöllchen kostet doch ganze 25€. Wichtiger ist die Mängelkarte, die setzt nämlich eine Frist. Letzteres kann kein freundlicher Nachbar setzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
16.09.2005, 12:19 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

»Bei einer rechtzeitigen TÜV-Vorführung wäre dieser Mangel aufgefallen ...«

Kann sein, muss aber nicht, bzw. können die Reifen bei der TÜV-Vorführung okay sein und dann innerhalb der Jahresfrist runtergefahren.

»Wichtiger ist die Mängelkarte, die setzt nämlich eine Frist. Letzteres kann kein freundlicher Nachbar setzen.«

"Ich denke, sie sollten das schnell in Ordnung bringen, bevor die Polizei darauf aufmerksam wird, weil das kostet dann nämlich."

Hier in Ö hat man übrigens von Amts wegen eine Frist von drei Monaten, bevor das Pickerl (unser Pendant zur TÜV-Plakette ;-) ) als abgelaufen gilt.

Gruß, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
16.09.2005, 12:28 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

» Kann sein, muss aber nicht, bzw. können die Reifen bei der TÜV-Vorführung okay sein und dann innerhalb der Jahresfrist runtergefahren. «

Das ist eine Binsenweisheit. Mit dem Argument kann man den TÜV komplett abschaffen, denn alles kann zwischen den TÜV-Terminen kaputtgehen oder verschleissen. Ist doch nicht so, dass das immer einen Tag vor dem TÜV-Termin kaputtgeht. Nur so wirds wenigstens gemacht, wenn vielleicht auch später aber hoffentlich nicht zu spät.

Im konkreten Fall war der Termin übrigens einen Monat vorher fällig. So schnell kann man keinen Reifen abfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
16.09.2005, 12:53 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

»Im konkreten Fall war der Termin übrigens einen Monat vorher fällig. So schnell kann man keinen Reifen abfahren.
«


AngryAngel, bitte an die Tastatur *gg*

Dass man's nicht schulterzuckend hinnimmt, wenn da ein KFZ mit abgelaufenem TÜV steht, finde ich ja wie gesagt absolut in Ordnung, aber dafür gibt's eben auch andere (und auch nicht aufwändigere, dafür freundlichere) Wege als Anzeige zu erstatten.

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
16.09.2005, 15:10 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

1) >>Jeder ist doch für sich selbst verantwortlich. Daher sollte man davon ausgehen, dass man als Autofahrer gewisse Vorschriften und Regeln einhalten kann...<<

Das ist richtig!

2) >>Aber dafür muss man nicht gleich zur Rennleitung petzen laufen, ein Anruf oder Zettelchen tut's auch...<<

Das ist ebenfalls richtig!

Also, wo sieht da jemand einen Widerspruch?
Niemand bedauert Sincity, dass er jetzt seine Karre zum TÜV bringen und ein bisschen Kohle für die verschluderte Frist abdrücken muss.
Worüber sich Mike und ein paar andere (zu denen ich auch gehöre) aufregen, ist schlicht der Umstand, dass da gleich jemand die Polizei holt. Das IST Denunziantentum und es zeugt von fehlender Zivilcourage (um nicht zu sagen: Anstand), wenn ich nicht in der Lage bin, meinem Nachbarn direkt zu sagen, was mich an ihm stört, sondern die Polizei hole.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es um eine abgelaufene TÜV-Plakette geht, die Laute Musik am Wochenende oder (kein Witz! gerade erst bei uns im Nachbardorf passiert!) ob jemand, der eine alte Gaststätte zur Pension umbaut, plötzlich und unerwartet die Polizei im Haus hat, weil ein Nachbar gemeint (!) hat, da solle ein Puff draus werden. Sowas MACHT man einfach nicht! ...zumindest nach MEINEM Empfinden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
16.09.2005, 15:28 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

>Im konkreten Fall war der Termin übrigens einen Monat vorher fällig. So schnell kann man keinen Reifen abfahren.


AngryAngel, bitte an die Tastatur *gg*<

Was? Aso, äh, jetzt hab ich meinen Einsatz wohl verpasst, schade...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
16.09.2005, 15:31 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

»>Im konkreten Fall war der Termin übrigens einen Monat vorher fällig. So schnell kann man keinen Reifen abfahren.


AngryAngel, bitte an die Tastatur *gg*<

Was? Aso, äh, jetzt hab ich meinen Einsatz wohl verpasst, schade...«


So dringend war's nicht *gg* -- ich dachte nur, zum Statement "in einem Monat kann man keinen Reifen abfahren" hättest du was zu sagen :-D

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
16.09.2005, 15:35 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

Ansonsten kann ich mich Wächter und Mike - wie so oft - anschliessen.

Zum Wiehltalbrücken-Prozess sei mir nur ein kleiner Verweis auf den "Turbo-Rolf Prozess", die damalige öffentliche Empörung und das Urteil erlaubt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
16.09.2005, 19:43 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

»AngryAngel, bitte an die Tastatur *gg*<

Was? Aso, äh, jetzt hab ich meinen Einsatz wohl verpasst, schade...«

So dringend war's nicht *gg* -- ich dachte nur, zum Statement "in einem Monat kann man keinen Reifen abfahren" hättest du was zu sagen :-D«


Da helf ich gern aus:
Letztes Wochenende hab ich einen Satz (fast) neuer Reifen abgefahren, innerhalb von nicht mal 48 Stunden. Der Hinterreifen war glatt wie ein Slick, vom Vorderreifen hingen immerhin die Fetzen weg.
Am Pfingstwochenende dieses Jahres hab ich 3 (drei!) Saetze Reifen durchgeschrubbt, innerhalb von 5 Tagen.

Und zu dem Anzeigeerstatter fehlen mir absolut die Worte - ich kann gar nicht so viel essen, wie ich wegen solchen wiederwaertigen Denunzianten kotzen koennte.
Da schaemt man sich mal wieder, ein Deutscher zu sein.

Fassungslos, FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
16.09.2005, 20:17 Uhr

zu: abgelaufene Hu/AU

3 Statements:
1. Wer 5 Monate ohne TÜV etc. fährt, handelt unverantwortlich. So jemand scheisst sich entweder nix um sein Auto oder seine Mitmenschen im Straßenverkehr. Und wenn dann wegen abgelutschter Reifen, maroder Dämpfer (hüpf,hüpf) oder Bremsen ohne Belag (schleif,kratz) etwas passiert, ist das Geschrei groß.
Wäre mir so etwas passiert, ich hätte bezahlt und die Schnauze gehalten. Würde mir aber nicht passieren.
2. Der Wiener Schule (Michael) schließe ich mich ebenfalls an. Wenn es so eine Gegend ist, wo man sich kennt und weiß, oder ahnt, wessen Auto das ist, wäre so ein Zettel doch ganz okay. Man kann ja gleich draufschreiben, dass man 2,3 Wochen später zur Rennleitung (schöner Schnack) geht.
3. Wegen sowas würde ich nicht zum Trachtenverein Grün-Weiß gehen und Meldung machen. Das sind (in meinen Augen, ganz voreingenommene, persönliche und absolut nicht-objektive Lebensauffassung) irgendwelche zukurzgenommene, kleinschwänzige Männlein, denen einer abgeht, wenn sie was zu melden haben. Wie in der Schule "Herr Lehrer ich weiß was". Und eben nicht den Mut (und auch nicht die Grütze im Hirn) so einen Zettel zu schreiben. Oder den vielleicht sogar bekannten Nachbarn anzusprechen. "Du Willi dein Tüv is fällig. Weißte schon? Denn geh hin, oder ich sach wat".
Blockwartgesinnung. Bäh.
4. (ich hab gesagt nur 3, aber das ist das p.s.)
Egal wie das Urteil ausfällt beim Mustafa, es ist zu niedrig. Hab das damals im Fernsehen gesehen, aber den Rest hier im tiefen Süden nicht so mitbekommen. Aber der Rest wäre mal einen eignen Thread wert: Auto unsicher, Fahrer bekifft und ohne Führerschein. Und Mustafa? Warum wird der auf Staatskosten beherbergt? Bitte nicht in den falschen Hals kriegen, das geht nicht gegen irgendeine Nationalität! Aber ich habe den Eindruck, dass man als Straftäter in den USA oder der Türkei gaaaaanz schlechte Karten hätte bei derlei Vorfällen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen