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Bußgeld, Punkte, Probezeit
mike87d
26.06.2006, 22:55 Uhr
An Fußgängerweg nicht langsam heranfahren
Hallo,
wenn ein Auto rechts abbiegt und dabei die in gleicher Richtung die Straße überquerenden Fußgänger Vorrang haben und dieses Auto sehr schnell an diesen Fußgängerüberweg heranfährt und dann abrupt abbremst, obwohl Fußgänger über die Straße gehen wollen (bei grüner Ampel!), ist das dann ordnungswidrig nach Nr. 113 im Bußgeldkatalog? Ich bin mir halt nicht sicher, ob das auch als "Fußgängerüberweg" zählt, oder ob das nur die "Zebrastreifen" sind, also nicht an Ampeln.
Danke,
Mike
durbanZA
26.06.2006, 23:30 Uhr
zu: An Fußgängerweg nicht langsam heranfahren
Also 113 ist es auf keinen Fall, da mit "Fußgängerüberweg" tatsächlich nur der Zebrastreifen gemeint ist (bzw. umgekehrt :)). In diesem Fall wäre auch TB-Nr. 40 denkbar: "Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet: 40 Euro, Punkte: 2; Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe: A"
durbanZA
27.06.2006, 00:33 Uhr
zu: An Fußgängerweg nicht langsam heranfahren
joa, keine Einwände :)
tolu
27.06.2006, 12:32 Uhr
zu: An Fußgängerweg nicht langsam heranfahren
gib dem fussgänger zu verstehen, dass du anhalten wirst. also fahre langsam an den streifen. zumal beim abbiegen eh nicht schnell gefahren werden sollte (schulterblick, toter winkel). sonst kommt es u.U. gar nicht mehr zu einem fussgänger der die stasse überqueren könnte. der ist dann schon vorher platt.
mike87d
28.06.2006, 10:32 Uhr
zu: An Fußgängerweg nicht langsam heranfahren
hi,
>>Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 40 EURO
2 Pkt. <<
aber das kann es ja nicht sein, denn eine gefährdung lag ja nicht vor, oder? höchstens eine behinderung - oder wie ist gefährdung definiert?
da ist dann 8.1 noch am logischsten, und das ist ja auch nicht auf alte menschen und kinder usw. beschränkt.
übrigens war nicht ich es, der sich so verhalten hat, sondern jemand anderes, ich finde es unter aller sau, so zu fahren, vor allem weil der fahrer dann auch noch hämisch gegrinst hat. deswegen wollt ich eigentlich wissen, ob es sich lohnt, das der polizei anzuzeigen. weil wenn die dann eh nichts machen können, kann ich es ja auch gleich bleiben lassen.
mike
durbanZA
28.06.2006, 10:44 Uhr
zu: An Fußgängerweg nicht langsam heranfahren
Die können schon.
Ich stelle mir die Geschichte so vor: Der Fahrer sieht den Fußgänger, fährt mit unverminderter Geschwindigkeit heran. Der Fußgänger will die Fahrbahn betreten und erschreckt sich.
Das ist erstens schoneonmal eine Vorfahrtname, da der PKW- Fahrer den Fußgänger am Überqueren der Straße hindert. Daß er dennoch anhält, ist demnach egal, da es selbstverständlich ist, daß der Fußgänger nicht die Straße überquert. Der PKW- Fahrer hat sich die Weiterfahrt erzwungen, auch wenn er schließlich anhält.
Die Gefährdung ist damit auch gegeben. Dieses plötzliche Anhalten ist hochgefährlich. Was, wenn der Fahrer seine Bremskraft überschätzt? Oder die Geschwindighkeit, den Abstand oder sein Exekutivvermögen überschätzt? Das ist eine eindeutige Gefährdung.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?
Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren
Bremsen und nach rechts ausweichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?
Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren
Mit Gegenverkehr
Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
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