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Bußgeld, Punkte, Probezeit
idiot
07.12.2006, 14:14 Uhr
Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
Ich wurde in eine 30iger zone geblitz und bin in der Probezeit hab auch schon das formular von der polizei ausgefüllt und im letzten Brief stan drinn Bußgeld 75 euro und ich bin laut des briefes 21 zu schnell gefahren und meine frage ist ob ich jetzt noch post bekomme wo drinn steht das ich zur nach schulung gehen muss oder nicht ?
Muffin
07.12.2006, 14:19 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
... und ich habs sogar schon für dich ausgerechnet *winsel*
und jetzt geh ich offline, ist ja nicht zum aushalten heute ... nee nee ich hab Urlaub ;o)
(bezieht sich auf meinen Post in einem anderen Thread, nicht das jemand denkt, ich bin am durchdrehen)
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
@Muffin
Du hast Urlaub? Verlernt man im Urlaub das Lesen? Du solltest dann besser keinen Urlaub machen!
Hier noch einmal die gestellte Frage:
"ob ich jetzt noch post bekomme wo drinn steht das ich zur nach schulung gehen muss oder nicht ?"
Ich kann sie leider nicht beantworten, aber da Du Urlaub und damit Zeit hast, findest Du sicher eine Antwort. (Falls Du des Lesens trotz Urlaub noch kundig bist.) *fg*
idiot
07.12.2006, 14:46 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
scheisse das mir keiner meine frage beantworten kann aber ich habe keinen urlaub
aber trotzdem vielen dank
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
@idiot
Gesamte Antwort "2" ist an Muffin gerichtet!!!
Vielleicht hat DER Urlauber noch Zeit Dir etwas zu antworten ;-)))
ursprung_aller_dreistigkeit
07.12.2006, 16:58 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
>>Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.<<
alle klarheiten beseitigt?
ursprung_aller_dreistigkeit
07.12.2006, 17:05 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
ps: ja du wirst angeschrieben, weil es wird ja angeordnet ;)
an muffel-muffin
gute erholung noch...und - dreh nicht ganz ab ;)
idiot
07.12.2006, 21:14 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
ich hab noch ne frage in meinem letzten brief steht:
außerdem haben sie die kosten des verfahrens zu tragen20 euro+50euro +Auslagen 5,60 euro aber ist das denn das verfahren noch nicht zu ende?
wenn da unten noch steht :
Rechtsbehelfsbelehrung,Hinweis für den Fall eines Fahrverbots,Zahlungsaufforderung und anzahl der zu meldenden Punkte siehe rückseite.....
idiot
07.12.2006, 21:19 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
und dort steht auch nicht das es noch weiter geht oder das ich noch eine anordnung bekomme garnichts deswegen habe ich die letzten sätze noch hier reingeschrieben
ich scheck diese scheiss parragraphen texte nicht
schon mal vielen vielen dank für eure info und bemühungen vielen dank aber trotzdem weis ich es immer noch nicht ganz genau ??? :(
Muffin
07.12.2006, 21:35 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
@Ute, und er bekommt doch noch Post, ätsch! ;o)
Das war aus meinem Link nicht ersichtlich, steht aber ganz klar im Text, wenn man den Bußgeldrechner bemüht.
carhol
07.12.2006, 21:50 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
dein kostenbescheid setzt sich aus den "bearbeitungsgebühren" und der "Strafe" zusammen.
wenn du das bezahlt hast ist dieses verfahren erledigt.
das nächste verfahren wird die aufforderung zum aufbauseminar sein, natürlich wieder mit "bearbeitungsgebühren". das kann aber erst eingeleitet werden, wenn du die erste rechnung bezahlt hast und wird dann automatisch in gang gesetzt.
idiot
08.12.2006, 08:49 Uhr
Danke
Danke für eure antworten
und bemühungen jetzt weiss ich bescheid
scheisse misst ich werde arm naja
ist halt so danke für eurer verständnis
ursprung_aller_dreistigkeit
08.12.2006, 11:17 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
>>scheisse misst ich werde arm naja<<
was will uns diese lehre sagen? ;)
durbanZA
08.12.2006, 16:07 Uhr
zu: Hilfe Hilfe ich brauch schnell eine antwort!!!!!!!!
Solltest Du Einspruch einlegen, ist das Verfahren natürlich noch nicht beendet, und die Verfahrenskosten steigen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte
Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?
Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite
Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport
Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle
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